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Urteil Geldstrafe für FC-"Ostelbien"-Gründer

Gericht verurteilt Dennis W. wegen Körperverletzung nach einem Aufstiegsspiel zu 900 Euro Geldstrafe.

Von Bernd Kaufholz 26.09.2016, 11:59

Burg l „Ich finde das übertrieben hier", monierte Dennis W. kurz nachdem ihn die Stendaler Oberstaatsanwältin wegen Körperverletzung angeklagt hatte. „So etwas passiert doch jede Woche auf dem Fußballplatz. Dann müsste ja Franck Ribery von Bayern München jede Woche vor Gericht stehen."

Das war passiert: Am Tattag fand in Paplitz (Genthin) das zweite Relegationsspiel um den Aufstieg von der Kreisliga in die Kreisoberliga statt. Das ging für den FC „Ostelbien" Dornburg – einem  Hooligan-Club, der im November 2015 seinem Rauswurf aus dem Landessportbund zuvor kam, indem er austrat – in die Hose. Nach dem Spiel soll der frustrierte „Ostelbien"-Vereinsgründer Dennis W. dem Spieler des FC Paplitz 2007, Kevin F., einen Faustschlag versetzt haben, so dass dieser zu Boden ging. Der Angeklagte, der sich selbst verteidigte, schilderte das Geschehen allerdings anders. Er habe nach der Niederlage auf dem Spielfeldrasen gesessen. F. sei gekommen und habe seinen Trainer mit einer Sektdusche überraschen wollen. „Aber dabei habe ich auch etwas abgekriegt", sagte W. „Ich bin aufgesprungen und habe F. mit der flachen Hand im Gesicht weggeschubst. Er ist hingefallen." Wenig später sei die Sache aber ausgeräumt gewesen. „Ich habe mich beim Duschen entschuldigt. Und später auch über Facebook."

Die Entschuldigung bestätigte F. im Zeugenstand, der die Sache selbst nicht angezeigt hatte. „Ich war vom Schlag erschrocken und bin hingefallen. Meine Freundin hat mich dann vom Platz geholt." Ob es ein Faustschlag oder ein Schubsen mit flacher Hand gegen die linke Kopfseite gewesen sei, daran könne er sich nicht mehr erinnern.

Die Körperverletzung sei erwiesen, urteilte der Richter nach 30 Minuten Hauptverhandlung. „Besonders die Tatsache, dass Sie sechs Tage zuvor bei einem Spiel zwischen Gehrden und Dornburg in Gommern einen Schiedsrichter angegangen sind und daraufhin wegen versuchter Körperverletzung einen Strafbefehl bekommen haben, war zu berücksichtigen", sagte Leopold. Aber auch die zwei Verurteilungen durch das Amtsgericht 2009 und 2012 wegen Beleidigung „fallen Ihnen auf die Füße". „Sie müssen sich auf dem Fußballplatz besser einkriegen. Sie hätten nach dem Strafbefehl vom 15. Juni 2015 allen Grund gehabt, sich zu zügeln." Er verstehe zwar, dass es auf dem Fußballplatz "andere Sitten als auf dem Golf- oder Tennisplatz gibt. Aber diese Erkenntnis setzt das Strafgesetzbuch nicht außer Kraft.