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Urteil Journalisten verlieren Streit mit Stahlknecht

Zwei Journalisten aus Halle liegen mit Innenminister Holger Stahlknecht im Clinch. Nun habe die Richter entschieden.

29.03.2019, 10:00

Magdeburg l Zwei Journalisten aus Halle haben im Streit um eine Lokalberichterstattung keine Unterlassungsansprüche gegen Innenminister Holger Stahlknecht (CDU) durchsetzen können. Das Landgericht Magdeburg wies ihren Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung am Freitag zurück. Die beiden Zeitungsmacher hatten das Ziel, dass Stahlknecht Aussagen über sie und ihre Arbeit unterlässt. Auf seiner persönlichen Facebook-Seite und in einer Pressemitteilung hatte der Politiker von einer wahrheitswidrigen Berichterstattung gesprochen und mitgeteilt, er erstatte Strafanzeige wegen Verleumdung und falscher Verdächtigung.

Ausgangspunkt des Streits war ein Bericht des Online-Portals "Städtische Zeitung" über angeblichen Druck auf Entscheidungsträger in einem Abwahlverfahren gegen einen Bürgermeister im Saalekreis. In dem Beitrag waren auch Vorwürfe gegen Stahlknecht erhoben worden. Dieser bestreitet eine Beteiligung.

Ausschlaggebend für die Kammer waren die vorliegenden eidesstattlichen Versicherungen. Stahlknecht hatte detailliert schriftlich die in der Berichterstattung erhobenen Vorwürfe als unwahr zurückgewiesen. In der von den beiden Journalisten beigebrachten eidesstattlichen Versicherung eines Zeugen wurden die Vorwürfe gegen Stahlknecht nicht bestätigt.

Gegen das Urteil ist eine Berufung möglich. Dann wäre das Oberlandesgericht Naumburg am Zug. Der Streit geht aber auch am Landgericht Magdeburg weiter: Der Innenminister strebt nun eine einstweilige Verfügung gegen den Herausgeber der "Städtischen Zeitung" an. Dabei handelt es sich um einen der am Freitag unterlegenen Journalisten. Stahlknecht will erreichen, dass der umstrittene Artikel nicht länger verbreitet werden darf. Verhandlungstermin ist laut einem Gerichtssprecher der 17. April.