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Urteil Polizistenlaufbahn trotz Tätowierung möglich

Wegen einer Tätowierung wurde ein Mann, der sich für Sachsen-Anhalts Polizei-Ausbildung beworben hatte, abgelehnt. Seine Klage hatte Erfolg.

25.09.2018, 09:52

Magdeburg (dpa) l Bewerber können auch mit Tätowierungen Polizisten in Sachsen-Anhalt werden. Tätowierungen seien kein Einstellungshindernis, entschied das Verwaltungsgericht Magdeburg, wie ein Gerichtssprecher am Dienstag mitteilte. Geklagt hatte ein Mann, der sich für die Polizisten-Ausbildung des Landes Sachsen-Anhalt beworben hatte, wegen der Tätowierung aber abgelehnt worden war. Auf seiner Wade ist großflächig eine vermummte Gestalt und das Logo des 1. FC Magdeburg auftätowiert.

Nun hat das Verwaltungsgericht die Fachhochschule der Polizei verpflichtet, über die Einstellung des Mannes neu zu entscheiden. Die Ablehnung sei rechtswidrig gewesen, da die Fachhochschule sich ausschließlich auf das äußere Erscheinungsbild bezogen habe. Derzeit fehle es in Sachsen-Anhalt aber noch an einer ausreichenden Rechtsgrundlage. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts ist noch nicht rechtskräftig.