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Urteil Vater von Kindstötung freigesprochen

Ein Baby ist in Dessau-Roßlau heftig geschüttelt worden und an den Folgen gestorben. Die Eltern sagen, sie hätten seinerzeit geschlafen.

21.03.2018, 16:42

Dessau-Roßlau (dpa) l Das Landgericht Dessau-Roßlau hat einen Vater vom Vorwurf der gewaltsamen Tötung seines sieben Wochen alten Sohnes freigesprochen. Fest stehe, dass der Säugling an den Folgen einer schwersten Gewalttat starb, sagte die Vorsitzende Richterin Uda Schmidt am Mittwoch. Rechtsmediziner hatten unter anderem Rippenbrüche und eine Schädelfraktur festgestellt, dazu ältere Verletzungen. Das Kind sei stark geschüttelt worden. Es fehlten aber die Beweise, dass der angeklagte Vater der Täter ist, sagte Schmidt. Es komme auch die Mutter infrage, die selbst aussagte, geschlafen zu haben, als ihr Kind starb.

Der freigesprochene 39-Jährige klammerte sich während der Urteilsverkündung an ein kleines Kuscheltier, während des Prozesses war er immer wieder in Tränen ausgebrochen. Er hatte die Tat bestritten – nach einem gemeinsamen Schlaf habe er am 7. Januar 2014 bemerkt, dass das Kind nicht mehr atmete. Der Mann war wegen Körperverletzung mit Todesfolge angeklagt.

Rechtsmediziner gehen davon aus, dass das Baby mit beiden Händen am Rumpf fest umklammert und heftig geschüttelt wurde. Zudem sei es mit dem Kopf auf eine Unterlage geschlagen worden, sagte Schmidt. Ältere Verletzungen zeigten, dass es auch zuvor schon einen gewaltsamen Übergriff auf den Säugling gegeben haben muss. Auch hier sei unklar, wer dafür verantwortlich ist.

"Solche Verfahren sind für alle Beteiligten emotional sehr belastend", sagte die Vorsitzende Richterin. "Jeder möchte einen Täter haben, der für die Tat verantwortlich ist." Allerdings seien dafür Beweise nötig, die es in diesem Fall nicht gebe. "Das ist eine Situation, die schwierig ist, sehr schwierig, die man aber aushalten muss."

Die Beweisaufnahme habe gezeigt, dass der Angeklagte sich im Wesentlichen um die Kinder – den im November 2013 geborenen Jungen und ein älteres Geschwisterkind – gekümmert habe. Er habe auch die "Nachtschichten" übernommen. Die Mutter der Kinder habe viel Zeit mit Schlafen verbracht. Schmidt wies darauf hin, dass die Frau sogar den Termin für ihre Zeugenaussage verschlafen habe. Der Angeklagte stehe in einem emotionalen Abhängigkeitsverhältnis zu seiner Frau und habe einen ängstlich-vermeidenden Charakter.

Der Kommentar zum Thema von Bernd Kaufholz.