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Urteil Verfassungsgericht kippt Kita-Gesetz

Das Kinderförderungsgesetz in Sachsen-Anhalt ist in Teilen rechtswidrig. Dies hat das Verfassungsgericht am Dienstag entschieden.

20.10.2015, 11:20

Dessau-Roßlau (dpa/tw) l Das Landes-Verfassungsgericht hat am Dienstag eine zentrale Kostenregelung im Kinderförderungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt gekippt. Laut Urteil des Landesverfassungsgerichtes in Dessau-Roßlau verstößt die Regelung gegen die Verfassung. Der Landtag habe den Kommunen Aufgaben übertragen, ohne die Finanzierung ausreichend zu regeln.

63 Kommunen hatten das Gericht angerufen, weil sie sich in ihrem Selbstverwaltungsrecht verletzt sehen.


Das Verfassungsgericht bemängelte in seinem Urteil Regelungen zu der Finanzierung der Kinderbetreuung. Nicht beanstandet wurde, dass die Zuständigkeit inzwischen grundsätzlich bei den Landkreisen statt den Städten und Gemeinden liegt. Der Landtag muss das Gesetz nun nachbessern.

Das Parlament hatte das Gesetz 2013 geändert. Demnach sollen vor allem die Kreise und nicht die Städte und Gemeinden für die Kitas zuständig sein. Zudem wurde die Kostenverteilung neu geregelt. Mit dem Gesetz war auch der Betreuungsanspruch von Kindern arbeitsloser Eltern ausgeweitet worden. Dies wurde von den Klägern aber nicht angefochten.