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Verdi Verkaufsoffener Sonntag erneut Zankapfel

Die Gewerkschaft erwirkt Schließung der Geschäfte in der Lutherstadt Wittenberg am 1. Advent. Die Stadt beklagt unzeitgemäße Regelung.

Von Janette Beck 04.12.2018, 00:01

Magdeburg l Egal ob Halle, Dessau, Magdeburg, oder wie aktuell die Lutherstadt Wittenberg – immer wieder gibt es auch in Sachsen-Anhalt Streit um verkaufsoffene Sonntage. Stein des Anstoßes ist fast immer, dass dieser – gesetzlich vorgeschrieben – einen „besonderen Anlass“ haben muss. Das bedeutet: Eine Genehmigung erfolgt nur, wenn das veranstaltete Fest, der Markt, die Messe wichtiger sind als das Shoppen selbst.

Am vergangenen Sonntag blieben die Türen der Einzelhändler in Wittenberg geschlossen. Verdi hatte den Plänen der Stadt für Sonntagsöffnung auf dem letzten Drücker per Eilantrag einen Riegel vorschieben lassen. Vorausgegangen war ein Rechtsstreit: Verdi hatte Klage gegen die Öffnung der Geschäfte am 1. Advent eingereicht. Aus ihrer Sicht fehlte der „besondere Anlass“. Die Stadt argumentierte, dass der Weihnachtsmarkt sehr wohl besonders viele Menschen in die City locke. Das Verwaltungsgericht Halle gab der Stadt am Freitag zunächst Recht. Das letzte Wort hatte die von der Gewerkschaft angerufene nächst höhere Instanz, das Oberverwaltungsgericht Magdeburg. Und das entschied gegen die Stadt, so blieben die Geschäfte in Wittenberg geschlossen.

Oberbürgermeister Torsten Zugehör wertete das Urteil als „Schlag für den innerstädtischen Einzelhandel“. Pressesprecherin Karina Austermann sprach gestern von einem „aus der Zeit gefallenen Ladenschlussgesetz“. Dieses stelle derzeit „eine zu hohe Hürde“ dar und nehme den Einzelhändlern angesichts der großen Onlinekonkurrenz „die Chance, ihre Umsätze zu erhöhen“.

Verdi-„Beschwerdeführer“ Jörg Lauenroth-Mago hielt dagegen, verkaufsoffene Sonntage „nicht grundsätzlich“ verbieten zu wollen. Vielmehr gehe es der Gewerkschaft darum, ein Veto einzulegen „wenn die Argumentation wie im Fall Wittenberg schräg ist“, so der Fachbereichsleiter Handel für den Landesbezirk Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen.

Um Ärgernissen künftig zu vermeiden, regt der Gewerkschafter einen Runden Tisch unter dem Dach des Sozialministeriums an: „Das Problem ,verkaufsoffene Sonntage‘ können wir nur gemeinsam lösen.“ Seine Vorstellung sei es, „wie in Thüringen einen Katalog zu erstellen, der die genaue Interpretation der Kriterien beinhaltet, um allen Wenn und Aber aus dem Weg zu gehen.“

Ausnahmen seien zwar legitim, „aber der verkaufsoffenen Sonntag ist kein Freibrief. Er ist nicht dafür da, ausschließlich den Einzelhandel zu fördern“, so Lauenroth-Mago. Es gelte der Grundsatz, dass das Öffnen der Geschäfte einen „begleitenden Charakter“ habe. „Das Verhältnis muss stimmen und die Veranstaltungsfläche muss deutlich größer sein als die Verkaufsfläche.“ Das sei in Wittenberg nicht gegeben gewesen. Auch kleine Städte wie Schönebeck oder Wolmirstedt hatten aus diesem Grund von vornherein von Anträgen auf verkaufsoffene Sonntage im Advent verzichtet.

Verständnis zeigte Lauenroth-Mago, dass sich die betroffenen Einzelhändler wegen des kurzfristigen Verbotes beklagen: „Klar ist das nicht schön. Aber wir können erst dann den Leuten auf die Finger schauen, wenn der Termin amtlich wird. Und im Fall Wittenberg war das sehr spät.“