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Verfahren Kündigungsklage von Lena K. vertagt

Ex-AfD-Referetin Lena K. wehrt sich vor Landesarbeitsgericht in Halle gegen fristlose Entlassung und hält weiter am Nötigungsvorwurf fest.

Von Bernd Kaufholz 10.10.2018, 20:01

Halle l Die Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der Kündigung der ehemaligen Mitarbeiterin der AfD-Landtagsfraktion, Lena K., wurde am Mittwochnachmittag vom Landesarbeitsgericht in Halle auf den 8. Februar 2019 vertagt.

Die Richter der 5. Kammer gaben der Ex-Wirtschaftsrefentin mit auf den Weg, bis zum 7. November dieses Jahres dem Gericht ihr Bewerbungsschreiben/Lebenslauf vom 28. Oktober 2014 im Original einzureichen.

Das Arbeitsgericht in Magdeburg, das in erster Instanz die Klage auf Wiedereinstellung abgewiesen hatte, hatte diese Entscheidung damit begründet, dass sich K. den Job mittels „arglistiger Täuschung“ erschlichen hat. Sie habe auf der Bewerbung Abschlussnoten ihres Hochschulzeugnisses gefälscht. Das hatte die Klägerin im Juni 2017 nicht ausdrücklich bestritten.

Vor dem Landesarbeitsgericht hat sie die „Fälschung“ von sich gewiesen. Deshalb will sich die 5. Kammer nun ein eigenes Bild von dem betreffenden Dokument machen. Außerdem soll dem Gericht bezüglich der Bewerbung ein elektronischer Zugang auf eine E-Mail vom 4. Oktober 2016 ermöglicht werden. Für den nächsten Termin hat das Landesarbeitsgericht „das persönliche Erscheinen“ der Klägerin Lena K. und des Beklagten (AfD-Fraktion) in Person des Fraktionsvorsitzenden Oliver Kirchner angeordnet.

Lena K. war im Dezember 2017 fristlos entlassen worden, zur selben Zeit hatte sie schwere Vorwürfe gegen den AfD-Landtagsabeordneten Matthias Büttner erhoben. K. hatte ihn bezichtigt, sie während einer Dienstreise nach Erfurt im November 2016 im gemeinsamen Doppelzimmer sexuell genötigt zu haben. Für Lena K. war von Beginn an klar, dass ihr Rauswurf die Retourkutsche für ihre Anzeige gegen Büttner ist. Doch dieser „Kriegsschauplatz“ spielte Mittwoch beim Berufungsprozess vor dem Landesarbeitsgericht keine Rolle. Wie bereits am Arbeitsgericht in Magdeburg wurden lediglich die objektiven Gründe für die Kündigung beleuchtet.

Im Falle des angezeigten sexuellen Übergriffs ermittelt die Staatsanwaltschaft Erfurt weiter. Oberstaatsanwalt Hannes Grünseisen sagte Mittwoch: „Es steht Aussage gegen Aussage. Wir sind dabei, ein Mobiltelefon auszuwerten. Danach entscheiden wir, ob angeklagt oder eingestellt wird.“ Zeitlich wollte sich Grünseisen nicht festlegen.