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Vergabegesetz Streit um Vergabe von Aufträgen

Sachsen-Anhalts Wirtschaftsminister Armin Willingmann (SPD) will Vorschläge für ein neues Landes-Vergabegesetz vorstellen.

Von Michael Bock 26.01.2019, 00:01

Magdeburg l Unternehmen in Sachsen-Anhalt winken öffentliche Aufträge von Hunderten Millionen Euro jährlich. Aber: Wer diese bekommen will, muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Diese sind im Vergabegesetz verankert, welches novelliert werden soll. Das Landes-Wirtschaftsministerium lässt sich noch nicht in die Karten gucken. Ein Sprecher: „Wir sagen dazu gar nichts.“ Nächste Woche sollen Details bekanntgegeben werden.

Thüringen hat gerade erst ein neues Vergabegesetz vorgestellt. Wer dort künftig Landes-Aufträge bekommen will, muss seinen Mitarbeitern einen Stundenlohn von mindestens 10,04 Euro zahlen. Der bundesweit geltende gesetzliche Mindestlohn liegt bei 9,19 Euro je Stunde.

Sachsen-Anhalts SPD-Landtagsfraktion dringt seit langem auf Veränderungen beim Vergabegesetz. Andreas Steppuhn, arbeitsmarktpolitischer Sprecher, fordert einen „vergabespezifischen Mindestlohn“. Dieser solle „deutlich höher“ als der gesetzliche Mindestlohn ausfallen und für alle öffentlichen Aufträge gelten, die das Land vergibt. Nach Volksstimme-Informationen wird in der SPD ein Stundenlohn von 10,51 Euro diskutiert.

Rückendeckung bekommt die SPD von DGB-Landesleiterin Susanne Wiedemeyer. „Das Land muss öffentliche Aufträge zu fairen Bedingungen vergeben“, sagt sie. „Firmen mit Tarifvertrag müssen den Zuschlag erhalten. Lohndumping und Tarifflucht dürfen nicht noch honoriert werden.“ Auch sie fordert einen „vergabespezifischen Mindestlohn“, der sich „am Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes orientieren“ sollte. Und: „Bei der Vergabe öffentlicher Bauleistungen sollte der Schwellenwert niedrig sein, damit das Gesetz möglichst viele öffentliche Aufträge erfasst.“

Die derzeitigen Schwellenwerte liegen bei Bauauträgen bei einem Auftragswert von 50.000 Euro, bei Liefer- und Dienstleistungsaufträgen bei 25.000 Euro. Zudem sind im Vergabegesetz ökologische und soziale Kriterien festgezurrt, die bei der Auftragsvergabe zu berücksichtigen sind – etwa die Beschäftigung von Auszubildenden.

Heftiger Gegenwind kommt von der CDU. „Das Vergabegesetz ist ein bürokratisches Monster“, schimpft Wirtschaftspolitiker Ulrich Thomas. Viel zu viel Aufwand für die Firmen, zu hohe Hürden, Extra-Kontrollarbeit für Behörden, kurzum: „Das Gesetz ist weltfremd, es muss entrümpelt werden.“ Thomas fordert einen Schwellenwert von einer Million Euro, von einem „vergabespezifischen Mindestlohn“ hält er rein gar nichts: „Das macht die CDU nicht mit.“

Auch Arbeitgeberpräsident Klemens Gutmann rät „dringend“ von diesem neuen Mindestlohn ab. Zäh, kompliziert, bürokratisch sei das Vergabegesetz. Das Land müsse sich nicht wundern, wenn es von guten und leistungsstarken Firmen keine Angebote mehr bekomme, sagt er.