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Vermieter Mehr Kontrolle bei verwahrlosten Wohnungen

Laut Landtag in Magdeburg dürfen Mitarbeiter künftig Wohnungen betreten, sollte der Verdacht auf Verwahrlosung bestehen.

25.10.2018, 12:52

Magdeburg (dpa) l Vermieter müssen künftig mit schärferen Kontrollen durch die Kommunen rechnen. Der Landtag verabschiedete am Mittwoch ein Gesetz, das unhaltbare Zustände in Mietwohnungen eindämmen soll. Bei begründetem Verdacht auf einen verwahrlosten Zustand und Überbelegung dürfen städtische Mitarbeiter künftig Wohnungen betreten.

Das Gesetz definiert zudem Mindestanforderungen an Ausstattung und Funktion der Wohnung – etwa bei Wasser- und Elektroinstallationen. Bei Verstößen soll der Vermieter zur Instandsetzung verpflichtet werden. Bei erheblicher Überbelegung kann die Räumung der Wohnung angeordnet werden. Bußgelder bis 50 000 Euro gegen die Vermieter sind möglich. Das Gesetz schreibt auch vor, dass für jeden Erwachsenen mindestens neun Quadratmeter Wohnfläche zur Verfügung stehen müssen.

Hintergrund der Neuregelung sind vor allem Forderungen von Magdeburgs Oberbürgermeister Lutz Trümper. Im Stadtteil Neue Neustadt seien manche Wohnungen mit bis zu 20 Personen belegt, argumentierte der SPD-Politiker. Trümper hatte von Zuwanderung in die Sozialsysteme gesprochen, vor allem von Menschen aus Rumänien und Bulgarien. Er rechnet damit, dass schon die Ankündigung schärferer Kontrollmöglichkeiten zu einer Verbesserung der Situation führt.