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Verordnung Natura 2000 verunsichert Angler und Landwirte

Die Verordnung „Natura 2000“ verunsichert Angler und Landwirte. Gert Zender, Mediator der Verordnung, sprach darüber mit der Volksstimme.

Von Matthias Fricke 17.10.2018, 01:01

Volksstimme: Bei Havelberg hat sich ein Angler ans Ufer gekettet, Hunderte protestierten bei Jerichow gegen die neue Landesverordnung. Ist der Protest berechtigt?
Gert Zender: Im Grunde ist jede neue Rechtsverordnung eine Beeinträchtigung. Insofern kann ich verstehen, dass es Menschen gibt, die sich davon betroffen fühlen und dagegen protestieren. Die Frage ist nur, ob alles am Ende so heiß gegessen wird, wie es gekocht wird. Das hat sich so auch in vielen Gesprächen ergeben. Es soll heißen, dass wir bestimmte Formulierungen im Verordnungstext noch so vornehmen, damit man es am Ende auch richtig verstehen und nicht anders auslegen kann.

Wenn 28 Uferbereiche zwischen 15. April und 31. Juli im Landkreis Stendal nicht mehr betreten werden dürfen, ist das aber eine erhebliche Einschränkung. Wo bleibt denn da der Mensch?
Die Frage wird uns oft gestellt. Wenn man ins Detail geht, wie die Beschränkung sich tatsächlich auswirkt, dann relativiert sich das aber. Das Verbot betrifft nach dem heutigen Stand etwa 20 Prozent des Uferbereiches der Elbe im Landkreis Stendal. Zudem hängt es stark davon ab, ob Wege vorhanden sind oder diese nur nicht verlassen werden dürfen. Das generelle Betretungsverbot betrifft also nur ganz bestimmte Bereiche.

Wie meinen Sie das?
Das Verbot bezieht sich nur auf ganz bestimmte Bereiche, in denen geschütze und gefährdete Vogelarten zum Beispiel in Ruhe brüten können. Da hat Sachsen-Anhalt eben den Auftrag, diese vor einer weiteren Verschlechterung zu schützen. Aus diesem Grund soll es die Verordnung geben und das Anhörungsverfahren ist auch nicht vom Himmel gefallen. Es läuft schließlich schon seit vielen Jahren. 2015 ist Deutschland wegen der noch fehlenden Umsetzung der Verordnung für Natura 2000 als EU-Mitgliedsstaat von der Kommission auch angemahnt worden.

Also hat die EU schuld?
Nein, das ist eine ganz normale Rechtsetzung. Der Anlass damals war auch nicht, Menschen zu ärgern, sondern die Natur vor weiterer Zerstörung zu schützen und vom Aussterben bedrohte Arten zu retten. Seit 2015 läuft gegen Deutschland ein Vetragsverletzungsverfahren. Sachsen-Anhalt hat aber schon ein Jahr zuvor darauf reagiert und die heute so umstrittene Landesverordnung auf den Weg gebracht. Als Fertigstellungstermin wurde das vierte Quartal 2018 festgelegt.

Ist das denn noch zu schaffen?
Ja, man muss auch berücksichtigen, dass eine Vertragsstrafe droht. Wenn wir das nicht schaffen, drohen durch den Europäischen Gerichtshof harte Strafen. Die rechtliche Umsetzung muss deshalb noch dieses Jahr erfolgen. Bis Ende 2020 sollen alle Bundesländer nachweisen, dass sie aktiv gegen eine Verschlechterung der Naturbestände vorgehen.

Welche Gebiete in Sachsen-Anhalt sind konkret von Betretungsverboten betroffen?
Es gibt Schwerpunkte vor allem entlang der Elbe. Die Colbitz-Letzlinger Heide ist zwar das größte FFH-Gebiet, wird aber vom Bund betreut und ist deshalb nicht Bestandteil der Landesverordnung. Der Harz, der Drömling und die Aland-Elbe-Niederung gelten ohnehin schon länger als Schutzgebiet. Da gibt es meist schon ausreichende Regelungen. Das Besondere ist, dass wir bei den Vogelschutzgebieten vor allem seltene Vogelarten schützen, während es bei den FFH-Gebieten den Lebenraum und andere Tierarten unter besonderen Schutz stellt.

Wo gibt es denn die Betretungsverbote?
Im Bereich der Elbe während der Brutzeit stark gefährdeter Vogelarten, nämlich dort, wo im Uferbereich vom Aussterben bedrohte Vögel nisten.

Wie viele Kilometer sind das?
Es stehen in der Diskussion etwa 38 Kilometer an 28 Uferbereichen der Elbe im Landkreis Stendal, die zu bestimmten Zeiten Betretungsverbote haben.

Was bedeutet das?
Vom Grundsatz her gilt, dass alle Wege betreten werden dürfen, die als solches auch erkennbar sind. Auf gewidmeten Wegen darf in den Gebieten auch mit Fahrzeugen gefahren werden.

Was ist nach Ihrer Sprachregelung ein Weg?
Was man als solches mit dem bloßen Auge erkennen kann.

Das heißt, zum Beispiel die Angler kommen dann doch irgendwie ans Wasser?
Es gibt eine Differenzierung zwischen den bereits beschriebenen Schutzzonen und sensiblen Uferbereichen. Es darf dann dort in der Zeit vom 15. April bis 31. Juli nicht vom Ufer aus geangelt werden.

Welche sind das?
Die Elbe ist ein ganz besonderes Gebiet im Landkreis Stendal, auch teilweise im Jerichower Land und im Dessauer Raum. Da haben wir spezielle Regelungen vom 15. April bis zum 31. Juli. Da ist dann ein Betreten und Befahren in dem entsprechenden Gebiet verboten.

Da darf man dann also gar nicht mehr rein?
Im Regelfall, ja.

Also ist das doch punktuell ein erheblicher Einschnitt?
Wir haben das zum Beispiel mit den Anglerverbänden und den anliegenden Kommunen besprochen und wollten wissen, wo die beliebten Angelstrecken und Badestellen sind. Dies wurde bei den Schutzgebieten alles weitestgehend berücksichtigt, um die Einschränkung für den Menschen so gering wie möglich zu halten. Wir mussten zwischen den Interessen der Menschen und dem Schutz der Natur abwägen. Bevor wir also die Zonen ausgewiesen haben, traten wir mit den verschiedenen Verbänden in Kontakt, um möglichst einen Kompromiss zu finden. Wir hatten einen ersten Entwurf und danach bestimmte Zonen wieder verschoben. Der Prozess ist auch noch nicht abgeschlossen. Wir werden weiter bis ganz zum Schluss die Gespräche führen. Wir versuchen den Spagat zwischen Elbenutzung und Vogelschutz hinzubekommen, um die Beeinträchtigung möglichst gering zu halten.

Wie kommt man denn den Anglern entgegen?
Wir nutzen zum Beispiel die Gebiete als Schutzzone, die ohnehin in der Vergangenheit selten von Anglern genutzt wurden. Andersherum können wir punktuell klassische Anglerstellen freigeben. Das geht natürlich nur durch die Arbeit vor Ort. Mit den örtlichen Anglervereinen haben wir da auch keine Probleme. Diese gibt es meist nur bei den Dachverbänden, die bei der Landesverordnung ein generelles Problem sehen.

Wie wird denn später ein gesperrtes Gebiet erkennbar sein?
Es wird eine Beschilderung geben und in Karten auch nachvollziehbar dargestellt sein.

Was ist eigentlich mit den landwirtschaftlichen Betrieben in den Gebieten? Erhalten die Entschädigungen?
Im Ackerbau gibt es Einschränkungen im Uferrandbereich, hinsichtlich der Düngung. Im Grünlandbereich haben wir reglementiert, wie gedüngt wird. Da gibt es aber flexible Lösungen. Und das Land hat sich bereiterklärt, einen Natura-2000-Ausgleich zu geben. Der ist aber keine Entschädigung, sondern nur ein Erschwernisausgleich. Zur Höhe kann ich aber noch nichts sagen.

Wie viele betroffene Bauern gibt es?
Wir sind mit 70 Landwirten im Gespräch, zum Beispiel im Fiener Bruch, die vollständig in solch einem Gebiet liegen und es zu einer Existenzbedrohung kommen könnte. Hier soll es auch Einzelfalllösungen geben. Es gibt immerhin 1500 landwirtschaftliche Unternehmen, die zumindest ansatzweise von der Verordnung tangiert sind.

Bis Ende September gab es nochmal die Möglichkeit für Einwände. Wieso war das nötig?
Wegen der sensiblen Uferbereiche. Als wir im Sommer vergangenen Jahres in das Anhörungsverfahren gegangen sind, war uns die Zeit dafür zu knapp. Deshalb hatten wir diese zunächst ausgeklammert und ein neues Ausweisungsverfahren gestartet. In der Öffentlichkeit wird gesagt, dass der Entwurf deutlich verschärft wurde. Das ist aber gar nicht der Fall. Neu ist jetzt nur, dass die sensiblen Uferbereiche ausgelegt wurden. Das war der Grund.

Wir reden immer von Anglern. An der Elbe gibt es aber auch viele Wassersportler. Was ist mit denen?
Da, wo es Anlegestellen gibt, die existieren, die dürfen auch genutzt werden. Auch traditionelle Badestellen haben und werden wir mit einbeziehen.

Wer ist für die Umsetzung der Regelungen zuständig?
Das sind die Landkreise und kreisfreien Städte. Hier können auch die notwendigen Ausnahmeregelungen getroffen werden.

Was ist, wenn Naturschutzgebiet und FFH-Gebiet deckungsgleich sind?
Dann gilt die jeweils schärfere Regelung.

Wann ist Ihre Arbeit beendet?
In der ersten Novemberhälfte wollen wir den Entwurf dem Umweltministerium übergeben, damit dieser im Kabinett beraten werden kann. Bis dahin nehmen wir alle Hinweise noch auf. Zum Januar 2019 soll die Verordnung dann in Kraft treten. Es kann dann noch gerichtlich vor dem Oberverwaltungsgericht innerhalb eines Jahres Klage erhoben werden.