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Verordnung Sachsen-Anhalt gibt Impfstoff schneller frei

Verstoß gegen Impfreihenfolge im Kreis Wittenberg / Ministerium will Erklärung

Von Alexander Walter 05.02.2021, 17:26

Magdeburg l Sachsen-Anhalt ändert das Vorgehen bei Corona-Impfungen: Bis zu 15 Prozent der Ampullen von Biontech und Moderna, die für Zweitimpfungen reserviert sind, werden freigegeben. Und: Neben dem Kreis Stendal hat auch der Kreis Wittenberg gegen die Impfreihenfolge verstoßen.

In Aussicht auf höhere Vakzin-Lieferungen, ändert Sachsen-Anhalt seine Corona-Impfstrategie. Künftig werden 10 bis 15 Prozent der Vakzine von Biontech und Moderna, die für Zweitimpfungen zurückgehalten werden, für Erstimpfungen freigegeben, teilte das Sozialministerium gestern mit. Damit können mehr Personen früher als geplant geimpft werden.

Die Landkreise seien bereits informiert, sagte Ministeriumssprecherin Ute Albersmann. Auch die Zulassung des Impfstoffs des britisch-schwedischen Herstellers Astra Zeneca sorgt für Änderungen. Es bleibt zwar bei der geltenden Impfreihenfolge, heißt: Impfungen zuerst für Hochbetagte über 80 Jahre, Pflegeheimbewohner und medizinisches Personal.

Innerhalb der Gruppe der vorrangig Berechtigten erhalten die unter 65-Jährigen aber bevorzugt das Vakzin von Astra Zeneca, Ältere das von Biontech oder Moderna. Grund: Die Wirksamkeit des Mittels von AstraZeneca bei über 65-Jährigen ist nicht hinreichend belegt. Die ersten 16 800 Dosen von AstraZeneca werden für das Wochenende erwartet.

Nach Bekanntwerden der vorgezogenen Impfung von rund 330 Polizei-Beamten durch den Landkreis Stendal räumte gestern unterdessen auch der Landrat von Wittenberg, Jürgen Dannenberg (Linke), gegenüber dem MDR ein: Er und sein Vize Jörg Hartmann (CDU) hätten sich bereits am 26. Dezember impfen lassen – einen Tag vor dem bundesweiten Impfstart.

Kreissprecher Ronald Gauert sagte auf Nachfrage zur Begründung: Es habe sich um eine betriebsinterne Maßnahme gehandelt, bei der der Impfablauf erprobt werden sollte. Dabei seien der Amtsarzt und Mitarbeiter des Gesundheitsamtes geimpft worden, die im Impfzentrum arbeiten. Erst nachdem feststand, dass Vakzin übrig sei, hätten auch Landrat Dannenberg (68) und Vize Hartmann (62) das Mittel erhalten.

Das Sozialministerium teilte mit, man erwarte eine Stellungnahme. Das gilt auch im Fall Stendal. Der für die verfrühte Impfung von 330 Polizisten am 14./15. Januar zuständige Beigeordnete Sebastian Stoll (CDU) räumte gestern ein: „Rein rechtlich ist festzuhalten, dass die durch den Landkreis erfolgte Interpretation der Impfverordnung fehlerhaft war.“ Landrat Patrick Puhlmann (SPD) sagte: „Ich habe Verständnis für den Ärger all derjenigen, die seit Wochen auf einen Impfermin warten.“ Er stellte klar: Die Impfverordnung des Bundes gelte auch im Kreis Stendal. Durch die Impfung der Polizisten seien vorrangig Berechtigten aber „zu keinem Zeitpunkt“ Impfungen vorenthalten worden. Ein Volksstimme-Leser aus Stendal berichtete indes, für seine 86-jährige Mutter habe er nächtelang vergeblich versucht, einen Impftermin in Stendal zu bekommen. Das klappte erst im Nachbarkreis in Gardelegen.

Die Zweitimpfung erhalte seine Mutter nun im 140 Kilometer entfernten Wittenberg.