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Verwaltungsgericht Ex-Bürgermeister muss 66.944 Euro zahlen

Landsbergs ehemaliger Bürgermeister wurde in Sachsen-Anhalt wegen unzulässiger Prämienzahlungen an Mitarbeiter verurteilt.

07.08.2019, 14:15

Magdeburg (dpa) l Der ehemalige Bürgermeister von Landsberg, Olaf Heinrich (parteilos), muss der Stadt 66.944 Euro Schadenersatz zahlen. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) des Landes Sachsen-Anhalt habe entsprechende Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Halle bestätigt, teilte das Obergericht am Mittwoch in Magdeburg mit. Damit seien diese rechtskräftig.

Hintergrund der Verfahren waren unzulässige Prämienzahlungen des Bürgermeisters an Mitarbeiter. Außerdem hatte das ehemalige Stadtoberhaupt bei Grundstücksverkäufen zu geringe Preise verlangt. Das Verwaltungsgericht hatte darin Pflichtverletzungen erkannt, die zu Schadenersatz führen. Heinrich hatte gegen die Urteile des Verwaltungsgerichts Berufung eingelegt und unter anderem Verfahrensfehler geltend gemacht.

Dem ist der 1. Senat des OVG mit Beschlüssen vom 31. Juli 2019 nicht gefolgt. Damit bestätigten die Richter Dienstpflichtverletzungen des früheren Bürgermeisters als auch die daran anknüpfende Schadensersatzpflicht.

Heinrich war im November 2015 des Amtes enthoben worden. Er war seit 1997 Bürgermeister der rund 15.000 Einwohner zählenden Kleinstadt.