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Verwaltungsgericht Freie Schule Hedersleben darf schließen

Niederlage für Eltern und Schüler der freien Sekundarschule Hedersleben: Die Schule kann nicht gegen den Trägerwillen betrieben werden.

12.07.2016, 09:28

Magdeburg (dpa) l Bei ihrem Kampf gegen die Schließung der freien Sekundarschule Hedersleben (Landkreis Harz) haben Schüler und Eltern eine Niederlage einstecken müssen. Das Verwaltungsgericht Magdeburg hat Anträge von ihnen abgelehnt, mit denen sie erreichen wollten, dass das Landesschulamt den Träger zur Fortsetzung des Schulbetriebs verpflichtet. Das teilte ein Gerichtssprecher in Magdeburg mit.

Zivilrichterin Silvana Schulze am Dienstag: "Menschlich bin ich bei Ihnen, nur rechtlich wird es wohl nicht durchzusetzen sein." Aus ihrer Sicht sei die ordentliche Kündigung der Schulverträge gültig, die Frist von sechs Wochen sei eingehalten worden. Es spiele auch keine Rolle, ob die Eltern nachweisen könnten, dass es ausreichend Lehrer gäbe, um den Schulbetrieb aufrecht zu erhalten. Eine Entscheidung soll am Freitag verkündet werden.

Es gebe keine gesetzliche Grundlage für das Schulamt, den Betrieb einer freien Schule gegen den Willen des Trägers zu erzwingen, entschieden die Richter bereits am Freitag. Am Dienstag beschäftigt der Fall nun auch das Landgericht Magdeburg. Eine Zivilkammer soll prüfen, ob die Kündigung der Schulverträge korrekt war.

Die Schule hatte diese Anfang Juni 2016 mit sämtlichen Schülern zum 31. Juli gekündigt. Als Grund gab der Träger an, nicht genügend Lehrkräfte für den Weiterbetrieb im kommenden Schuljahr finden zu können. Der Schulbetrieb soll ab dem 1. August ruhen. Im kommenden Jahr hätten rund 60 Schüler die Evangelische Sekundarschule Hedersleben besucht.