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Wachpolizei AfD zieht Klage zurück

Die AfD-Fraktion hatte die Auswahl der Bewerber für die Wachpolizei in Sachsen-Anhalt kritisch gesehen. Jetzt rückt sie davon ab.

03.09.2017, 08:59

Magdeburg (dpa) l Hat Sachsen-Anhalt mit der Wachpolizei das Prinzip ausgehebelt, dass für den Polizeidienst die Besten ausgewählt werden müssen? Die AfD-Fraktion hat diese Position lange vertreten und beim Landesverfassungsgericht gegen das Wachpolizeigesetz geklagt, weil sie das Prinzip der Bestenauslese verletzt sah. Doch jetzt hat sie ihre Klage zurückgezogen. Man habe sich zu diesem Schritt entschieden, nachdem die Landesregierung schriftlich noch einmal ausführlich Stellung genommen habe, sagte der parlamentarische Geschäftsführer, Robert Farle, der Deutschen Presse-Agentur.

Das Wachpolizeigesetz erlaubt den Einsatz von Angestellten mit begrenzten polizeilichen Befugnissen, die nach einer Kurzausbildung den Verkehr überwachen und Schwertransporte begleiten. Die AfD-Fraktion hatte das vereinfachte Auswahlverfahren für die Wachpolizisten beanstandet. Die Klage hätte eigentlich an diesem Montag am Landesverfassungsgericht in Dessau-Roßlau verhandelt werden sollen. Dieser Termin wurde nach Rücknahme des Antrags abgesagt.

Es sei inzwischen klar geworden, dass Bewerber für die Wachpolizei auch eine medizinische Untersuchung und ein Auswahlgespräch durchlaufen müssten. Das seien zwar immer noch niedrigere Anforderungen als für den regulären Polizeidienst, sagte Farle. Seine Fraktion habe das aber nicht mehr als so gravierend angesehen, um die Klage aufrecht zu erhalten. "Es galt für uns auch die Abwägung, dass die Wachpolizei eine Entlastung für die Landespolizei ist", sagte Farle. Daher könne man die Mängel durchgehen lassen. Schließlich sei die AfD-Fraktion nie grundsätzlich gegen die neue Einheit gewesen.

Der Landtag hatte Ende vergangenen Jahres eine gesetzliche Grundlage für die Wachpolizei geschaffen. Im Streit um eine schnelle Entlastung der Landespolizei hatte Innenminister Holger Stahlknecht (CDU) schon vor dem grünen Licht des Landtags 20 Hilfspolizisten per Erlass eingestellt und ausbilden lassen. Sie sind seit August 2016 im Einsatz.

Bis Ende dieses Jahres soll die per Gesetz umbenannte Einheit auf 100 Kollegen anwachsen. Die letzten erfolgreichen Bewerber begannen gerade ihre drei Monate lange Kurzausbildung. Die Kollegen sollen die reguläre Landespolizei von Aufgaben entlasten, bis 2019 der eingeleitete Personalaufbau greift. Die Angestellten sind bis auf ein Pfefferspray zur Eigensicherung unbewaffnet, kontrollieren den Verkehr und begleiten Schwertransporte.

Bis Ende 2017 soll die per Gesetz umbenannte Einheit auf 100 Kollegen anwachsen. Die letzten erfolgreichen Bewerber begannen gerade ihre drei Monate lange Kurzausbildung. Die Kollegen sollen die reguläre Landespolizei von Aufgaben entlasten, bis 2019 der eingeleitete Personalaufbau greift. Die Angestellten sind bis auf ein Pfefferspray zur Eigensicherung unbewaffnet, kontrollieren den Verkehr und begleiten Schwertransporte.

Bewährte Wachpolizisten sollen nach zwei Jahren die Möglichkeit bekommen, in den regulären Polizeidienst zu wechseln. Genau diese Option hatte die Bedenken der AfD-Fraktion geweckt. Bewerber für die Landespolizei müssen sich einem aufwendigen mehrtägigen Testverfahren unterziehen. "Es ist daher damit zu rechnen, dass Verwaltungsgerichte auf die mangelnde Bestenauslese verweisen und den ganzen Ausbildungsgang stoppen", hatte die AfD-Fraktion erklärt – und Klage eingereicht.