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Wahl AfD-Generalsekretär unter Beschuss

Das Kommissarische Landesschiedsgericht der AfD erklärt die Wahl von Gordon Köhler für nichtig.

Von Michael Bock 04.04.2019, 12:14

Magdeburg l Erneut Unruhe in der sachsen-anhaltischen AfD. Generalsekretär Gordon Köhler, kaum zehn Monate im Amt, soll seinen Job verlieren – zumindest hat jetzt so ein kommissarisches Landesschiedsgericht der AfD geurteilt.

Das dreiköpfige Gremium hat die im Juni 2018 erfolgte Wahl Köhlers zum Generalsekretär für nichtig erklärt. Dem Landesverband, vertreten durch Parteichef Martin Reichardt, wird untersagt, Köhler die Ausübung des Amtes zu gestatten.

Das kommissarische Schiedsgericht begründet seine Entscheidung vor allem damit, dass Köhler zum Zeitpunkt seiner Wahl bei AfD-Bundestagsabgeordneten beschäftigt gewesen sei, die teils auch Vorstandsmitglieder waren.

Unmittelbar vor Köhlers Wahl sei jedoch eine Satzungsänderung beschlossen worden, wonach niemand für ein Vorstandsamt kandidieren dürfe, der einen Job bei einem anderen Landesvorstandsmitglied habe.

Der Landesverband argumentiert, ein Landesparteitag habe Köhler gewählt, obwohl dessen Beschäftigungsverhältnis bekannt gewesen sei.

Die Sache wird jetzt aber noch verzwickter. Denn in der AfD ist nun ein juristischer Streit entbrannt, ob das kommissarische Schiedsgericht überhaupt befugt war, ein Urteil zu fällen. Denn eigentlich ist bereits ein neues Schiedsgericht gewählt worden, dem auch der sächsischen Bundestagsabgeordnete Jens Maier angehört.

Die Rechtmäßigkeit dieses neuen Schiedsgerichts wiederum wird in Teilen der AfD angezweifelt, weil die Wahl der Richter nicht ordnungsgemäß erfolgt sei.

Nun liegt die Angelegenheit auf dem Tisch des AfD-Bundesschiedsgerichts. Diesem gehört ausgerechnet auch der AfD-Mann an, der die Wahl Köhlers juristisch angefochten hat – und der zudem bei der Wahl des Generalsekretärs die Kampfabstimmung gegen Köhler verloren hatte. Hintergrund der Debatte um Köhler sollen auch Machtkämpfe im AfD-Landesvorstand, der in zwei Lager geteilt ist.

AfD-Landeschef Martin Reichardt wollte sich mit Verweis auf das laufende Verfahren nicht zur Sache äußern. Auch Köhler lehnt eine Stellungnahme ab: „Als Beteiligter werde ich zu diesem schwebenden Verfahren keine Angaben machen.“