1. Startseite
  2. >
  3. Sachsen-Anhalt
  4. >
  5. 15 Parteien zur Kommunalwahl zugelassen

Wahlen 15 Parteien zur Kommunalwahl zugelassen

In Sachsen-Anhalt dürfen 15 Parteien an den Kommunalwahlen im Mai teilnehmen. Das teilte die Landeswahlleiterin mit.

08.03.2019, 13:22

Magdeburg (dpa) l 15 Parteien sind für die Kommunalwahl Ende Mai in Sachsen-Anhalt zugelassen. Neben den in Landes- oder Bundesparlament vertretenen Verbänden von CDU, SPD, Grünen, Linken, FDP und AfD sind auch neun kleinere Parteien dabei, wie die Landeswahlleiterin am Freitag in Magdeburg mitteilte. Neben den Freien Wählern, den Piraten und der Gartenpartei sind etwa auch die rechtsextreme NPD, die Tierschutzpartei, die Tierschutzallianz, die Statt-Partei, die Freien Wähler Mitteldeutschland sowie Die Partei zugelassen. Zwei Anträge, als Partei anzutreten, wurden abgelehnt.

Die Vereinigungen "Future!" und Humanwirtschaftspartei dürften sich jedoch als Wählergruppen beteiligen. Am 26. Mai 2019 gibt es in Sachsen-Anhalt parallel Europa- und Kommunalwahlen. Gewählt werden Kommunalvertretungen, Ortschaftsräte und Ortsvorsteher. Wer nicht mit Abgeordneten im Land- oder Bundestag ist, muss seine Zulassung schriftlich beantragen und dafür auch mehrere Kriterien erfüllen.