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Wahlfälschung Gebhardt droht Gefängnis

Am Mittwoch fällt das Urteil im Stendaler Wahlfälschungsprozess. Staatsanwaltschaft fordert drei Jahre Haft für Ex-CDU-Stadtrat Gebhardt.

15.03.2017, 10:43

Stendal l Die Urkunden- und Wahlfälschung in 299 Fällen des ehemaligen Stendaler CDU-Stadtrates Holger Gebhardt bei Kommunalwahl im Mai 2014 ist unstrittig. Wenn am Mittwoch um 14.30 Uhr die Erste Strafkammer des Stendaler Landgerichts unter dem Vorsitz von Richterin Simone Henze-von Staden das Urteil fällt, geht es allein um die Höhe der Strafe.

Eine dreijährige Jahre Haftstrafe forderte Staatsanwältin Annekathrin Kelm am Ende ihres gut 40-minütigen Plädoyers. Für ein Jahr und sechs Monate auf Bewährung plädierte Gebhardts Anwalt Uwe Kühne am Ende seiner fast 50 Minuten dauernden Ausführungen.

Kelm forderte zudem, dem 43-jährigen Angeklagten für fünf Jahre das aktive und passive Wahlrecht abzuerkennen. Er habe mit den gezielten und massiven Fälschungen „zweifellos einen großen Schaden für die Demokratie angerichtet". Dabei habe Gebhardt „aus ganz eigennützigen Motiven" gehandelt. Die Staatsanwältin sieht es auch als erwiesen an, dass Holger Gebhardt nicht nur gefälscht, sondern auch gedroht, Druck ausgeübt, zur Falschaussage angestiftet und in einem Fall auch Geld gezahlt habe.

Kühne wies auch darauf hin, dass Gebhardt „etwa 30 bis 35 Wahlunterlagen", die im Büro des CDU-Kreisverbandes gelegen haben sollen, nicht selbst ausgefüllt, sondern allein die Unterschrift gefälscht habe. „Dass er der Alleintäter war, kann ich nicht glauben." Punkte wie diese müsse wohl ein Untersuchungsausschuss klären. In dem Strafverfahren sei sein Mandant „nicht verpflichtet, jemand anderes ans Messer zu liefern", erklärte der Anwalt Gebhardts Schweigen im Punkt des mutmaßlichen zweiten Mittäters: „Er möchte dort wohnen bleiben, und da muss man überlegen, was man sagt und was nicht."

Holger Gebhardt selbst brauchte für seine letzten Worte nur einen Satz: „Ich habe den Ausführungen meines Verteidigers nichts mehr hinzuzufügen."