Vorhersage Regen, Gewitter, teils Unwetter - wechselhaftes Wetter in Sachsen-Anhalt erwartet
Bei schwachem Hochdruckeinfluss dominieren wärmere Luftmassen das Wetter in Sachsen-Anhalt. Am Freitag überquert dann eine Kaltfront das Land.

Halle/Leipzig/DUR - Die Wetteraussichten: Sachsen-Anhalt stehen ab Donnerstag wechselhafte Tage bevor. Am Freitag überquert, laut Deutschem Wetterdienst (DWD), die Kaltfront eines Islandtiefs das Land.
In vielen Regionen Sachsen-Anhalts muss spätestens ab Donnerstagabend mit schauerartigem Regen und vereinzelten Gewittern gerechnet werden.
Wettervorhersage: So wird das Wetter in Sachsen-Anhalt am Wochenende
Am Freitag sind dann ab Mittag vor allem in der Südosthälfte Sachsen-Anhalts starke Gewitter und Unwetter mit Starkregen und Niederschlagsmengen von mehr als 25 Litern pro Quadratmetern möglich. Örtlich auch Böen und Windgeschwindigkeiten von bis zu 70 Kilometer pro Stunde.
Der Freitag beginnt bewölkt und bedeckt. Von Westen ziehen Regenschauer auf, die gegen Mittag Elbe und Saale erreichen. Diese gehen am Nachmittag zunehmend in Gewitter über. Örtlich begleitet von Sturmböen und Starkregen. Im Burgenlandkreis und im Raum Wittenberg seien lokal unwetterartige Entwicklungen nicht ausgeschlossen.
Gegen Freitagabend dann von Westen her abklingende Niederschläge und auflockernde Bewölkung. Der Freitagabend sei dann ganzen Land wieder niederschlagsfrei. Die Tageshöchsttemperaturen bewegen sich zwischen maximal 21 bis 24 Grad Celsius. Im Harz zwischen 17 und 21 Grad.
Für Sonnabend sagen die Meteorologen dann ab Mittag erneut zunehmende Bewölkung aus Richtung Westen voraus. Ostwärts breiter sich Regen aus. Erst am Abend von Westen her abklingende Niederschläge. Die Temperaturen steigen höchstens auf 21 bis 25 Grad. Im Harz auf 17 bis 22 Grad. Es weht ein schwacher Südwestwind. In der Nacht zum Sonntag bleibt es stark bewölkt mit nach ostwärts abziehendem Regen.
Für Sonntag wird dann ein Wechsel von Sonne und kompakten Wolken vorhergesagt. Es bleibt zumeist niederschlagsfrei. Die Temperaturen klettern auf Höchstwerte zwischen 20 und 24 Grad. Im Harz zwischen 17 und 20 Grad. Es weht ein mäßiger Wind aus West.
Der Deutsche Wetterdienst unterteilt seine Unwetterwarnungen in vier Stufen und verwendet dafür unterschiedliche Farben:
- Stufe 1 – Amtliche Warnung (Gelb): Die erwartete Wetterentwicklung ist nicht ungewöhnlich, trotzdem können wetterbedingt Gefährdungen auftreten.
- Stufe 2 – Amtliche Warnung vor markantem Wetter (Orange): Die erwartete Wetterentwicklung ist nicht ungewöhnlich, aber gefährlich. Es können vereinzelt oder örtlich Schäden auftreten.
- Stufe 3 – Amtliche Unwetterwarnung (Rot): Die erwartete Wetterentwicklung ist sehr gefährlich. Es können verbreitet Schäden auftreten. Vermeiden Sie Aufenthalte im Freien.
- Stufe 4 – Amtliche Warnung vor extremem Unwetter (Violett): Die erwartete Wetterentwicklung ist extrem gefährlich. Es können lebensbedrohliche Situationen entstehen und große Schäden und Zerstörungen auftreten. Häufig sind dabei größere Gebiete betroffen. Vermeiden Sie Aufenthalte im Freien. Bereiten Sie sich auf außergewöhnliche Maßnahmen vor.
Unwetterwarnung: Wie verhält man sich bei Unwetter richtig?
Besteht eine amtliche Unwetterwarnung, sollte der Aufenthalt im Freien möglichst vermieden werden. Wenn noch ausreichend Zeit ist, sollten Sie bewegliche Gegenstände wie Gartenmöbel oder Fahrräder sichern sowie Türen und Fenster schließen. Empfindliche Geräte sollten sicherheitshalber vom Netz genommen oder mit einem Überspannungsschutz gesichert werden.
Wer im Freien von einem Unwetter überrascht wird, sollte Schutz in einem Gebäude suchen. Bei Gewitter sollte offenes Gelände gemieden und ausreichend Abstand zu Stromleitungen gehalten werden. Auch ein Auto kann Schutz vor Gewittern bieten. Bleiben Sie im Fahrzeug, aber berühren Sie keine blanken Metallteile.
Richtiges Verhalten nach dem Unwetter: Wer kommt für Unwetterschäden an Haus und Auto auf?
Sollte das Unwetter Schäden an Haus oder Auto verursacht haben, sollten Sie die Beschädigungen am besten per Foto dokumentieren und – sofern vorhanden – Ihrer Versicherung melden. Schäden am Haus sind in der Regel über die Hausrat- oder die Wohngebäudeversicherung abgedeckt.
Schäden am Auto durch Blitzschlag, Brand, Hagel oder Überschwemmung sind meist ein Fall für die Kaskoversicherung.
Begründete Arbeitsverhinderung: Muss ich auch bei Unwetter zur Arbeit fahren?
Arbeitnehmer sind dazu verpflichtet, pünktlich zur Arbeit zu kommen - auch bei schlechter Witterung. Darauf weist der DGB Rechtsschutz hin. Weil Arbeitnehmer das sogenannte Wegerisiko tragen, zählen Verkehrsbehinderungen oder verspätete Züge durch Unwetter nicht als Ausrede, wenn man zur spät zur Arbeit erscheint.
Ausnahmen gibt es jedoch, wenn offiziell, etwa von Meteorologen, vor Unwetter gewarnt wird. Bei einem Sturm, vor dem bereits im Vorfeld gewarnt wird, kann eine sogenannte begründete Arbeitsverhinderung vorliegen.
In diesem Fall können Arbeitnehmer zu Hause bleiben, sie hätten allerdings keinen Anspruch auf Vergütung, so Diplom-Geograf Matthias Habel gegenüber RND. Zudem sollte der Arbeitgeber rechtzeitig darüber informiert werden, sonst droht im schlimmsten Fall eine Abmahnung.