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Wirtschaft Entlastungen im neuen Jahr

In Sachsen-Anhalt gilt für die Landesverwaltung ab Januar 2020 erstmal Sparflamme. Sparen können auch Eltern und angehende Kinderbetreuer.

31.12.2019, 23:01

Magdeburg (dpa) l Neues Jahr, neue Regeln. Diese Weisheit gilt auch in Sachsen-Anhalt. Gute Nachrichten gibt es etwa für Eltern oder angehende Erzieher, weniger Jubel lösen die Veränderungen zum Kalenderwechsel bei jenen aus, die Geld vom Land bekommen oder zu jedem Einkauf jetzt immer ein zusätzliches Stück Papier. Einige wichtige Änderungen im Überblick:

Mehr Familien als bisher können sich über eine Entlastung bei den Beiträgen für die Kinderbetreuung freuen. Seit Januar 2019 zahlten Eltern schon nur noch für ihr ältestes Kind in der Kita. Hatten sie jedoch auch noch ein älteres Kind im Schulhort, wurde trotzdem auch ein Beitrag für die Kita-Betreuung fällig. Jetzt wird das Hortkind einbezogen und gilt als das älteste Kind, für das Beiträge fällig sind. Die Betreuung weiterer Kinder in der Kita ist beitragsfrei. Ermöglicht wird die Entlastung durch das Gute-Kita-Gesetz des Bundes. Sachsen-Anhalt kann dadurch in den nächsten drei Jahren 140 Millionen Euro ausgeben.

Das Gute-Kita-Gesetz gilt ab 1. Januar und bringt weitere Vorteile. Zum Beispiel Sicherheit für angehende Erzieherinnen und die Einrichtungen, die sie ausbilden. Sachsen-Anhalt übernimmt rückwirkend zum August das Schulgeld für angehende Erzieherinnen, Kinderpflegerinnen und Sozialassistentinnen. Laut Sozialministerium sind manche Schulen schon in Vorleistung gegangen und haben das Geld erlassen. Zudem sollen 320 zusätzliche Ausbildungsplätze an den Kitas geschaffen und ein Quereinsteigerprogramm aufgelegt werden.

Mit dem Start ins neue Jahr kann Sachsen-Anhalt nicht mehr wie gewohnt Geld ausgeben. Der Landtag ist noch mitten in den Beratungen zum Haushalt für 2020 und 2021, da die Landesregierung ihren mehr als 24 Milliarden Euro schwere Ausgabenentwurf wegen langer Diskussionen erst sehr spät eingebracht hat. Das heißt: Mehrere Monate lang kocht die Landesverwaltung bei Einstellung, Beförderung und Förderung von Projekten auf Sparflamme. Das ändert sich frühestens im April.

"Wir versuchen, so gut wie möglich sicherzustellen, dass laufende Projekte ohne Unterbrechung weitergehen können", sagt Finanzminister Michael Richter (CDU). Die finanziellen Einschränkungen drohen vor allem Vereinen und Organisationen, die für ihre Arbeit in den Bereichen Kultur, Soziales oder Demokratiebildung vom Land unterstützt werden. Auch das Land muss sich einschränken: "Neues Personal ist schwierig", sagt Richter. Für dringend gesuchte Lehrkräfte und Polizisten gibt es Ausnahmen. Auch ausgelernte Nachwuchskräfte des Landes können in gewissen Grenzen auch ohne gültigen Haushalt übernommen werden, wie es in einem Erlass heißt.

Auch wer auf dem Weg zur Arbeit schnell noch einen Kaffee vom Bäcker holt oder abends ein Bier am Kneipentresen ordert, bekommt ab 1. Januar einen Kassenbon dazu. Grund dafür ist die neue bundesweite Bonpflicht. "Mehrkosten fallen bei allen Unternehmen an", sagt Antje Bauer, Geschäftsführerin für Unternehmensförderung bei der Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau. Doch Branchen, in denen vornehmlich mit Bargeld gezahlt wird, treffe es besonders: die Bäcker und Kioske, die Gastronomen sowie Tourismus- und Freizeitanbieter.

Am schwerwiegendsten sei, dass viele Kassensysteme umgerüstet werden müssten, so Bauer. "Das kostet jedes betroffene Unternehmen zwischen 2000 und 4000 Euro." Die Idee hinter dem Gesetz sei richtig, doch die ergriffenen Mittel seien mangelhaft. Derzeit verliert der Staat jedes Jahr Geld, das ihm als Steuer zusteht, weil manche Unternehmen ihre Umsätze mit manipulierten Kassen oder falschen Rechnungen nicht richtig erfassen. Das Kassengesetz samt Bonpflicht soll dieser Praxis der Steuerhinterziehung einen Riegel vorschieben. "Dieser Kampf darf aber nicht zu Lasten der in übergroßen Mehrzahl steuerehrlichen Unternehmen geführt werden", kritisierte IHK-Expertin Bauer.

Die Justiz setzt verstärkt auf elektronische Post statt auf Papier und Porto: Ab dem 1. Januar 2020 ist der elektronische Rechtsverkehr auch in Straf- und Bußgeldsachen eröffnet, teilte das Justizministerium in Magdeburg mit. Damit kommt ein weiteres Feld hinzu, auf dem die Kommunikation zwischen Gerichten, Anwälten und Behörden schneller funktionieren soll. Die Gerichte versenden schon in unterschiedlichem Umfang elektronisch Unterlagen an Profis, Bürger direkt betrifft das bislang nicht. Seit dem 1. Januar 2018 schon sollen alle professionellen Einreicher über ein spezielles Postfach empfangsbereit sein. Eine Pflicht, selbst elektronisch Dokumente einzureichen, besteht laut Ministerium erst ab dem 1. Januar 2022.