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Zoo-Prozess Barlebens Kündigung ist rechtens

Urteil im Zoo-Prozess: Im Streit mit Magdeburg um die Zoo-Kosten hat die Gemeinde Barleben vor dem Landgericht Recht bekommen.

Von Bernd Kaufholz 18.09.2018, 13:00

Magdeburg l Die 1. Kammer für Handelssachen am Landgericht Magdeburg hat im juristischen Streit zwischen dem Magdeburger Zoo und der Gemeinde Barleben (Bördekreis) ein Urteil verkündet. Die Vorsitzende Anika Semmler entschied, dass die Kündigung des Gesellschaftervertrags der Zoo-GmbH seitens der Gemeinde Barleben aufgrund der "schwierigen finanziellen Verhältnisse" Barlebens rechtens ist. Der Einbruch der Einnahmen aus der Gewerbesteuer verböte es dem Ort, sich privatrechlich weiter zu engagieren.

Barleben war am 12. September 2017 verurteilt worden, an den Zoo zum 10. Januar 2018 300.000 Euro Betriebskostenzuschuss für das Jahr 2017 zu zahlen. Was Barleben inzwischen auch vorbehaltlich getan hatte. Diese Zahlung wurde mit dem Urteil jetzt sanktioniert. Barleben hatte den Gesellschaftervertrag, in dem diese Summe festgeschrieben ist, Ende 2017 gekündigt, um sich aus den weiteren jährlichen Zahlungen zurückzuziehen. Das betrifft nach dem Urteil bereits das laufende Jahr.

Die Gegenklage der Gemeinde, die Komplettauflösung der Gesellschaft betreffend, wurde von der Kammer hingegen abgelehnt. Die GmbH bleibt somit bestehen. Einziger Gesellschafter ist nun die Stadt Magdeburg. Ob sich der Zoo und die Stadt damit abfinden werden, dass sich die Bördegemeinde sang- und klanglos zurückzieht, ist noch nicht klar. Die nächste Instanz wäre das Oberlandesgericht in Naumburg.

Bei der kompletten Auflösung der Gesellschaft hätte es im schlimmsten Fall dazu kommen können, dass Elefant, Zebra und Co. unter den Hammer kommen und der Zoo geschlossen werden müsste. Der Rückzug Barlebens aus dem Gesellschaftervertrag ist die "weichere" Lösung.

Beide Parteien hatten am 16. Januar 2018 auf Anraten des Gerichts einen Vergleich geschlossen. Barleben hatte jedoch diesen Vergleich aufgrund eines Gemeinderatsbeschlusses wiederrufen, nachdem die Gemeinde im Nachhinein einen günstigeren Vergleich angestrebt hatte. Der Zoo Magdeburg beziehungsweise die dahinterstehende Landeshaupstadt war mit dem gerichtlich protokollierten Vergleich einverstanden gewesen. 

Der Hintergrund: Aufgrund eines Vertrages aus dem Jahr 2006 verpflichtete sich Barleben zeitlich unbegrenzt, einen jährlichen Betriebskostenzuschuss ab 2007 für den Zoo in Höhe von jährlich 300.000  Euro zu bezahlen.  Die Gemeinde hat den Vertrag im Mai 2017 außerordentlich "aus wichtigem Grund" gekündigt. Sie meint hierzu berechtigt zu sein, da ihr aus finanziellen Gründen, das Festhalten an dem Vertrag nicht mehr zumutbar sei.