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Zoo-Prozess Barlebens Kündigung ist wohl rechtens

Im Streit mit Magdeburg um die Zoo-Kosten deutet sich an, dass Barleben vorm Landgericht Recht bekommt.

Von Bernd Kaufholz 28.08.2018, 12:06

Magdeburg l Vor der 1. Kammer für Handelssachen am Landgericht Magdeburg wurde der Prozess zwischen dem Magdeburger Zoo und der Gemeinde Barleben (Bördekreis) fortgesetzt. Barleben war am 12. September 2017  verurteilt worden, an den Zoo zum 10. Januar 2018 300.000 Euro Betriebskostenzuschuss für das Jahr 2017 zu zahlen. Was Barleben inzwischen auch vorbehaltlich getan hat.

 Allerdings hatte Barleben den Gesellschaftervertrag, in dem diese Summe festgeschrieben ist, 2017 gekündigt, um sich aus den weiteren jährlichen Zahlungen zurückzuziehen.

Wie Richterin Inka Semmler am Dienstag durchblicken ließ, ist diese Kündigung auch rechtens. Damit müsste an den Zoo für 2018 keine Zahlungen mehr geleistet werden. Semmler sagte, dass es gerechtfertigt sei, dass Barleben den Vertrag aufgrund der "schwierigen finanziellen Verhältnisse" gekündigt habe. Der Einbruch der Einnahmen aus der Gewerbesteuer verböte es dem Ort, sich privatrechlich weiter zu engagieren.

Ob sich der Zoo und der Gesellschfter - die Stadt Magdeburg - damit abfinden werden, dass sich die Bördegemeinde sang- und klanglos zurückzieht, darf stark bezweifelt werden. Die nächste Instanz wäre das Oberlandesgericht in Naumburg.

Bei der kompletten Auflösung der Gesellschaft, wie von Barleben beantragt, könnte es im schlimmsten Fall dazu kommen, dass Elefant, Zebra und Co. unter den Hammer kommen und der Zoo geschlossen werden müsste. Eine "weichere" Möglichkeit wäre, dass sich die Gemeinde aus dem Gesellschaftervertrag zurückzieht.

Beide Parteien hatten am 16. Januar 2018 auf Anraten des Gericht einen Vergleich geschlossen. Barleben hatte jedoch diesen Vergleich aufgrund eines Gemeinderatsbeschlusses wiederrufen, nachdem die Gemeinde im Nachhinein einen günstigeren Vergleich angestrebt hatte. Der Zoo Magdeburg beziehungsweise die dahinterstehende Landeshaupstadt war mit dem gerichtlich protokollierten Vergleich einverstanden gewesen.

Zum Hintergrund: Aufgrund eines Vertrages aus dem Jahr 2006 hatte  sich die Barleben verpflichtet, einen jährlichen Betriebskostenzuschuss ab 2007 für den Zoo in Höhe von jährlich 300.000 Euro zu bezahlen. Die Gemeinde hat den Vertrag im Mai 2017 außerordentlich "aus wichtigem Grund" gekündigt. Sie meint hierzu berechtigt zu sein, da ihr aus finanziellen Gründen, das Festhalten an dem Vertrag nicht mehr zumutbar sei.

Die Handelskammer will am 18. September seine Entscheidung verkünden.