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1. FC Magdeburg legt Berufung gegen DFB-Urteil ein

19.10.2016, 15:34

Magdeburg (dpa) - Der 1. FC Magdeburg hat gegen das Urteil des DFB-Sportgerichts Berufung eingelegt. Das teilte der Fußball-Drittligist am Mittwoch mit. Der FCM warte nun die Urteilsbegründung des Sportgerichts ab.

Das DFB-Sportgericht hatte insbesondere die Vorfälle beim Pokalspiel gegen den Bundesligisten Eintracht Frankfurt am 21. August geahndet. Magdeburger Fans waren in den Innenraum eingedrungen. Der Schiedsrichter unterbrach daraufhin das Spiel für elf Minuten und beorderte beide Mannschaften in die Kabinen. Die Magdeburger Anhänger auf der Nordtribüne stimmten während des Spiels mehrfach diskriminierende, herabwürdigende oder verunglimpfende Sprechchöre und Gesänge an, hieß es in der Urteilsbegründung weiter.

Zudem wurde der Hitler- und Kühnengruß gezeigt. Der Verein wurde daraufhin zu einer Geldstrafe von 20 000 Euro und einem Zuschauerteilausschluss verurteilt. Außerdem wurde eine Bewährung aufgehoben und so ein weiterer Teilausschluss wirksam. 

Vereinsmitteilung

Urteil DFB-Mitteilung