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Aufarbeitungsbeauftragte: Neue Rehabilitationschancen nutzen

30 Jahre nach dem Fall der Mauer gibt es noch immer viele Menschen, die unter dem Unrecht leiden, das ihnen in der DDR widerfahren ist. Der politische Wille zur Anerkennung steht - jetzt müssen die Betroffenen handeln.

19.11.2019, 12:22
Klaus-Dietmar Gabbert
Klaus-Dietmar Gabbert zb

Magdeburg (dpa/sa) - Sie haben zu Unrecht monatelang in Haft gesessen, waren unter besonderen Bedingungen im Kinderheim oder wurden an Bildungsabschlüssen gehindert: Für viele Menschen, die in der DDR Unrecht erlitten haben, gibt es zum Jahresbeginn 2020 erweiterte Möglichkeiten zur Rehabilitation. Mit dieser Anerkennung des Unrechts sind vielfach finanzielle Leistungen verbunden, die aber beantragt werden müssen. Darauf hat Sachsen-Anhalts Aufarbeitungsbeauftragte Birgit Neumann-Becker am Dienstag hingewiesen. Sie bietet denjenigen Beratungen an, die vermuten, zum Kreis der Betroffenen zu gehören. Anträge müssen dann bei den Landgerichten und beim Landesverwaltungsamt gestellt werden.

Die SED-Unrechtsbereinigungsgesetze gibt es schon seit mehr als 25 Jahren. Mit ihnen wird staatliches politisches Unrecht aus der DDR-Zeit heute anerkannt. Dazu gehören Entschädigungsregelungen. In Sachsen-Anhalt gab es laut Neumann-Becker bislang rund 13 700 strafrechtliche Rehabilitierungen. Das betreffe etwa Menschen, die unberechtigt in Haft waren nach politischen Aktionen oder Fluchtversuchen. Bislang konnten diejenigen bei den Landgerichten einen Antrag auf Rehabilitierung stellen, die 180 Tage oder länger einsaßen. Vom kommenden Jahr an sinkt die Grenze auf 90 Tage. Zudem wird die monatliche Zuwendung erhöht.

Die Rehabilitierung von Kindern und Jugendlichen, die in der DDR zwangsweise von ihren Eltern getrennt und in Heimen untergebracht wurden, wird ebenfalls auch erleichtert. Zudem können künftig auch in der DDR verfolgte Schüler Geld erhalten, die etwa an bestimmten Bildungsabschlüssen oder Ausbildungen gehindert worden sind. Hinzu kommen mögliche Entschädigungszahlungen für bislang nicht anerkannte Opfer von Verwaltungsakten. Dazu zählt die Aufarbeitungsbeauftragte Kinder von zwangsausgesiedelten Familien. Die Eltern seien vielfach rehabilitiert worden. Die Kinder, die die Situation miterlitten hätten und bis heute die Folgen spürten, könnten nun erstmals das ihnen widerfahrene Unrecht anerkennen lassen.

Wie viele Menschen von den Neuregelungen profitieren, ist laut Neumann-Becker noch nicht klar. Sie hoffe aber, dass die zuständigen Stellen schnell reagierten. Vor wenigen Wochen hatten Bundestag und Bundesrat die Möglichkeiten zur Rehabilitierung von Opfern politischer Verfolgung in der DDR verbessert. Zudem wurden damit alle bisherigen Fristen für Anträge gestrichen. Zuvor wäre es zum Teil nur noch bis zum Jahresende möglich gewesen, Anträge zu stellen.

Bundesratsbeschluss zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR

Beratungstage zu den Rehabilitierungsgesetzen