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Beauftragte: Hürden für SED-Opfer mit Gesundheitsschäden

28.03.2017, 11:15

Magdeburg (dpa/sa) - Opfer der SED-Diktatur mit gesundheitlichen Folgeschäden stehen aus Sicht von Sachsen-Anhalts Landesbeauftragter Birgit Neumann-Becker hierzulande vor enormen Hürden bei der Anerkennung. "Wir hatten eine Reihe von Beratungsfällen, in denen die Betroffenen gesagt haben, ich stelle keinen Antrag auf Anerkennung gesundheitlicher Folgeschäden, weil ich meine Gesundheit nicht ruinieren möchte", sagte Neumann-Becker am Dienstag in Magdeburg. "Das ist ja furchtbar. Das heißt, sie nehmen ihre Rechte nicht wahr."

Anders als in Thüringen und Sachsen würden in Sachsen-Anhalt nicht externe Gutachter mit spezieller Expertise beauftragt, sondern hauseigene Mitarbeiter des Landesverwaltungsamts. Opferverbände beklagten, dass bei den Gutachten mit Zitaten aus Haftakten argumentiert werde, die Aufzeichnungen würden also für bare Münze genommen.

In den Nachbarbundesländern werden laut Neumann-Becker auch mehr Anträge positiv beschieden. "Wir haben in den letzten beiden Jahren null Bewilligungen." Dabei seien 2016 knapp 20 und im Jahr zuvor zehn Anträge gestellt worden. Von insgesamt 13 000 strafrechtlich rehabilitierten SED-Verfolgten in Sachsen-Anhalt erhielten 0,5 Prozent eine rentenfähige Anerkennung ihrer gesundheitlichen Folgeschäden - alles in allem seien das 62 Menschen.

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