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Behörde: Balkonkonzerte müssen im Einzelfall geprüft werden

17.04.2020, 10:22

Halle (dpa/sa) - In Corona-Zeiten können Balkonkonzerte Abwechslung, mentale Unterstützung und Freude in den Alltag bringen. Nun hat das Landesverwaltungsamt in Halle klargestellt, dass diese Konzerte etwa in Wohngebieten oder vor Seniorenheimen einer Einzelfallprüfung unterzogen werden müssen. Die Kommunen müssten vor Ort genau prüfen, ob die strikten Vorgaben eingehalten würden oder die Genehmigung versagt werden müsse, teilte das Landesverwaltungsamt am Freitag in Halle mit. Es gelte allgemein, dass keine Ansammlungen von mehr als zwei Personen stattfinden dürfen, die Mindestabstände und auch Quarantäneanordnungen müssten eingehalten werden.

"Gerade in der derzeitigen Situation, wo den Menschen viel abverlangt wird, ist alles zu begrüßen, was den Menschen Abwechslung, Lebensmut und Erleichterung bringt - allerdings immer unter Beachtung der strikten Pandemieregeln, um unser aller Gesundheit nicht zu gefährden", erklärte der Präsident des Landesverwaltungsamts, Thomas Pleye.

Pressemitteilung Landesverwaltungsamt zu Balkonkonzerten