1. Startseite
  2. >
  3. Sachsen-Anhalt
  4. >
  5. BGH: Bei Eigenbedarfskündigungen muss geprüft werden

BGH: Bei Eigenbedarfskündigungen muss geprüft werden

17.04.2019, 12:06

Karlsruhe/Berlin (dpa) - Gerichte müssen bei Eigenbedarfskündigungen in jedem Einzelfall genau prüfen, ob ein Mieter vor die Tür gesetzt werden kann oder ob er wegen eines Härtefalls in der Wohnung bleiben darf. Das unterstrich der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch bei zwei Verhandlungen über Eigenbedarfskündigungen. Angesichts von Wohnungsnot und immer mehr älteren Mietern bereitet die Härteklausel Gerichten zunehmend Probleme. Der BGH sieht deshalb die Tendenz, dass viele Fälle schematisch und "nicht in gebotener Tiefe" gelöst werden. Dem will er offenbar mit seinen Urteilen am 22. Mai einen Riegel vorschieben.

Der BGH beschäftigte sich mit zwei Fällen, in denen die Vorinstanzen den Eigenbedarf bestätigt haben. Laut einem Urteil des Berliner Landgerichts darf eine Seniorin dennoch in der Wohnung bleiben: Die 80-Jährige, die seit 45 Jahren dort wohnt und der Demenz attestiert wurde, sei ein Härtefall. Dagegen legte ein Familienvater Revision vor dem BGH ein. Die Familie mit zwei kleinen Kindern lebt in einer Zwei-Zimmer-Wohnung und braucht selbst mehr Platz (VIII ZR 180/18).

Im anderen Fall wehren sich zwei Mieter mit Verweis auf verschiedene Krankheiten gegen den Rausschmiss aus einer Doppelhaushälfte in dem kleinen Ort Kabelsketal in Sachsen-Anhalt. Die Vorinstanz war der Ansicht, ein Umzug sei den Mietern zumutbar. Dagegen zogen diese vor den BGH (VIII ZR 167/17).

Bei der mündlichen Verhandlung in Karlsruhe deutete es sich an, dass die Urteile vom BGH aufgehoben werden. In beiden Fällen vermissten die höchsten deutschen Zivilrichter eine gründliche Prüfung. Welche Verschlechterung durch einen Umzug für einen Mieter konkret zu befürchten sei, müsse notfalls ein Gutachter klären.

BGH-Verhandlungszettel

Urteil des Landgerichts Berlin