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BGH bestätigt Jugendstrafe für Ex-Freundin nach Sexualmord

06.09.2018, 13:38
Ein Schild mit Bundesadler und dem Schriftzug "Bundesgerichtshof". Foto: Uli Deck
Ein Schild mit Bundesadler und dem Schriftzug "Bundesgerichtshof". Foto: Uli Deck dpa

Karlsruhe (dpa/sa) - Nach dem Sexualmord an einer chinesischen Studentin in Dessau ist die Verurteilung eines jungen Paares rechtskräftig. Die obersten Strafrichter am Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe bestätigten am Donnerstag auch die gegen die Ex-Freundin des Haupttäters verhängte Jugendstrafe. Das Landgericht Dessau-Roßlau habe ohne Rechtsfehler entschieden, hieß es. (Az. 4 StR 87/18)

Die damals 20-jährigen Deutschen hatten die Studentin im Mai 2016 in einen Hinterhalt gelockt und vergewaltigt. Motiv war der Wunsch des Mannes nach Sex zu dritt. Das Landgericht glaubte der Freundin, dass ihr Partner die Frau anschließend in ihrer Abwesenheit mit massiver Gewalt umbrachte. Wegen sexueller Nötigung wurde sie nach Jugendstrafrecht zu fünfeinhalb Jahren Gefängnis verurteilt.

Die Staatsanwaltschaft und die Eltern des Opfers als Nebenkläger wollten, dass ihr auch der Mord zur Last gelegt wird. Die Revision des zu lebenslanger Haft verurteilten Ex-Freundes hat der BGH am 30. August verworfen.

Ankündigung der Urteilsverkündung

BGH-Beschluss zum Haupttäter vom 30. August

Mitteilung des LG Dessau zu dem Urteil vom 4. August 2017