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BGH: Landkäufer dürfen Geld für Windräder behalten

14.09.2018, 10:54

Karlsruhe (dpa) - Landkäufer in Ostdeutschland sind für Windkraftanlagen auf ihren Flächen jahrelang zu Unrecht zur Kasse gebeten worden. Eine entsprechende Regelung in ihren Kaufverträgen ist unwirksam, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Freitag entschied. Betroffene Landbesitzer können möglicherweise Geld zurückfordern, solange die Ansprüche noch nicht verjährt sind.

Dabei geht es um ehemals volkseigene Äcker, Wiesen und Wälder, die seit der Wiedervereinigung durch die Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH (BVVG) im staatlichen Auftrag verkauft und verpachtet werden. Die Flächen sollen in den ersten 15 Jahren rein landwirtschaftlich genutzt werden. Werden in dieser Zeit Windräder aufgestellt, pochte die BVVG im Vertrag darauf, an den Zahlungen des Anlagenbetreibers zu einem Großteil beteiligt zu werden. Das entspricht laut BGH nicht den gesetzlichen Vorgaben. Geklagt hatte ein Landbesitzer aus Mecklenburg-Vorpommern. (Az. V ZR 12/17)

BGH-Mitteilung zu dem Urteil

Urteil des KG Berlin vom 21. Dezember 2016

Urteil des LG Berlin vom 24. Februar 2015

Informationen über die BVVG

BVVG-Broschüre mit aktuellen Zahlen

Flächenerwerbsverordnung