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Bundesrat erleichtert Wolfs-Abschuss

14.02.2020, 12:25

Magdeburg (dpa/sa) - Wölfe können künftig nach Angriffen auf Nutztiere leichter abgeschossen werden. Der Bundesrat stimmte am Freitag in Berlin einer neuen Regelung zu, die den Abschuss auch dann erlaubt, wenn nicht klar ist, welches Raubtier genau etwa Schafe gerissen hat - und zwar so lange, bis es keine weiteren Schäden mehr gibt. Sachsen-Anhalts Umweltministerin Claudia Dalbert kündigte an, trotz der neuen Regelung an ihrer bisherigen Wolfsstrategie festzuhalten. "Wir werden auch nach der Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes an unserem Handeln festhalten, denn wir gehen in Sachsen-Anhalt den richtigen Weg", sagte die Grünen-Politikerin nach der Entscheidung der Länderkammer.

Sachsen-Anhalt setzt in seiner Wolfsstrategie bisher vor allem auf den Herdenschutz. "Ich bin überzeugt, dass es uns so gelingt, dass der Wolf in unserer Kulturlandschaft leben kann und gleichzeitig Weidetierhaltung möglich bleibt", sagte Dalbert. Gemäß der seit 2017 gültigen Leitlinie Wolf darf ein Wolf in Sachsen-Anhalt nur dann getötet werden, wenn er mehrmals Herdenschutzeinrichtungen, wie etwa Zäune, überwunden hat oder Gefahr für den Menschen zu befürchten ist. Selbst dann muss vor dem Abschuss geprüft werden, ob der Herdenschutz verbessert oder der Wolf vertrieben werden kann.

Dalbert sieht in der neuen Regelung auch rechtliche Probleme: "Der Abschuss einzelner nicht identifizierter Mitglieder eines Rudels widerspricht in weiten Teilen dem europäischen Natur- und Artenschutzrecht", sagte Dalbert.

Leitlinie Wolf