1. Startseite
  2. >
  3. Sachsen-Anhalt
  4. >
  5. Corona-Soforthilfe kann ab sofort beantragt werden

Corona-Soforthilfe kann ab sofort beantragt werden

30.03.2020, 08:12
Jens Wolf
Jens Wolf dpa-Zentralbild

Magdeburg (dpa/sa) - Soloselbstständige und kleinere Betriebe in Sachsen-Anhalt können seit Montag staatliche Soforthilfe zur Abfederung negativer Corona-Folgen beantragen. Das entsprechende Formular ist seit den Morgenstunden auf den Internetseiten der landeseigenen Investitionsbank abrufbar, wie Wirtschaftsminister Armin Willingmann (SPD) mitteilte. Teams der Bank und des Ministeriums hätten bis Sonntagabend an den letzten Details gefeilt.

Die Soforthilfe kann von Selbstständigen, Freiberuflern, Land- und Forstwirten, Künstlern sowie Firmen mit bis zu 50 Angestellten beantragt werden. Je nach Betriebsgröße sind Zuschüsse zwischen 9000 und 25 000 Euro möglich, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Das Geld stammt vom Bund sowie vom Land. Sachsen-Anhalt plant zunächst 150 Millionen Euro ein.

Anträge sind bis einschließlich 31. Mai möglich. Laut Investitionsbank können eingescannte und per Mail eingesandte Anträge schneller bearbeitet werden als solche, die per Post eingehen.

Seite der IB mit Antragsformular und Infos zu Soforthilfen