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Corona-Verordnung erlaubt Abriegelung von Ausflugszielen

08.01.2021, 12:54

Magdeburg (dpa/sa) - Kommunen in Sachsen-Anhalt können ab Montag beliebte Ausflugsziele absperren, um in der Corona-Pandemie Menschenansammlungen zu verhindern. Es könne verboten werden, ganze Gemeinden oder auch einzelne Wanderwege, Aussichtspunkte, Rodel- und Skihänge sowie enge Gassen zu betreten, heißt es in der neuen Corona-Verordnung, die Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) am Freitag in Magdeburg vorgestellt hat.

In den Wintermonaten sei mit touristischen Orten natürlich vor allem der Harz gemeint, sagte Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne (SPD). "Es kann aber auch Wörlitzer Gartenreich sein oder ein Ort mit engen Gassen." Der Grund für Verbote müsse die Verhinderung von Menschenansammlungen sein.

In den vergangenen Wochen erlebten zahlreiche Wintersportgebiete in ganz Deutschland einen großen Besucherandrang. Auch im Brocken-Ort Schierke im Harz mussten Ordnungsamt und Polizei am ersten Wochenende des Jahres eingreifen und Parkplätze und Zufahrtsstraßen absperren. Dabei verwiesen Verantwortliche darauf, dass die Polizei rechtlich nur reagieren könne, wenn der Verkehr eine Gefahr darstelle oder Parkplätze schon überfüllt seien.

In Thüringen entschieden die Verantwortlichen bereits, den beliebten Wintersportort Oberhof abzuriegeln und keine Tagestouristen mehr einzulassen. Seit Freitag sind Parkplätze gesperrt, die Polizei reguliert die Zufahrt zur Stadt. Hintergrund ist ein Ansturm von Ausflüglern in den vergangenen Tagen, der zu teilweise chaotischen Verhältnissen geführt hatte.