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Diesel-Schummel: Urteil nach Steuerhinterziehung

06.03.2017, 15:59

Dessau-Roßlau (dpa/sa) - Wegen Steuerhinterziehung in 85 Fällen sind zwei Senioren am Landgericht Dessau-Roßlau zu einer Geld- und einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Sie sollen als Verantwortliche einer Chemiefirma beim Dieselkraftstoff-Verkauf geschummelt haben. Nach nahezu zweijähriger Hauptverhandlung muss ein 78-Jähriger 220 Tagessätze zahlen, ein 69-Jähriger wurde zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten auf Bewährung verurteilt, wie ein Gerichtssprecher am Montag mitteilte. Zur Höhe der Tagessätze sagte er nichts.

Nach Auffassung des Gerichts hatten die Männer zwischen Februar 2008 und Februar 2009 ein komplexes chemisches Gemisch als Schmierstoff aus Litauen über die Slowakei eingeführt. Nach einer Zwischenlagerung in einem Tanklager in Greppin sollen sie es als Dieselkraftstoff verkauft haben.

Die Energiesteuer zahlten sie nicht. Beide gaben darüber hinaus falsche Umsatzsteuervoranmeldungen ab, wie es in der Mitteilung weiter hieß. Es soll ein Steuerschaden von rund 1,36 Millionen Euro entstanden sein.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es ist laut dem Gerichtssprecher das letzte der Wirtschaftsstrafkammer am Landgericht Dessau-Roßlau. Wirtschaftsstrafsachen werden künftig nur noch in Magdeburg und Halle verhandelt.