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Drei Fahrkartenautomaten-Sprenger zu Haftstrafen verurteilt

08.11.2019, 12:13
Hauke-Christian Dittrich
Hauke-Christian Dittrich dpa

Hannover (dpa/lni) - Nach einer Serie von Fahrkartenautomaten-Sprengungen in Hannover und anderen Städten sind drei Männer zu Gefängnisstrafen verurteilt worden. Die Taten ereigneten sich zwischen Januar und März an Üstra-Haltestellen der niedersächsischen Landeshauptstadt sowie an den Bahnhöfen von Quedlinburg in Sachsen-Anhalt, Maschen (Landkreis Harburg) sowie Sehnde. Wie ein Sprecher des Landgerichts Hannover sagte, erhielt ein 28-Jähriger eine Freiheitsstrafe von viereinhalb Jahren. Zudem wurde bei ihm die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt angeordnet. Ein 34-Jähriger und ein 22-Jähriger sollen für jeweils drei Jahre ins Gefängnis, wobei der jüngere als Suchtkranker ebenfalls im Maßregelvollzug untergebracht werden soll.

Der vierte 23 Jahre alte Angeklagte erhielt eine siebenmonatige Bewährungsstrafe - er war nur bei einer Sprengung dabei. Verurteilt wurde das Quartett wegen Sprengstoffexplosionen, Diebstahls mit einem gefährlichem Werkzeug, nämlich Böllern, sowie Sachbeschädigung. Die Männer hatten insgesamt nur 18 000 Euro erbeutet, aber einen Schaden von etwa 200 000 Euro angerichtet. Die Richter stuften sie anders als in der Anklage nicht als Bande ein. Die Staatsanwaltschaft hatte bei dem Hauptangeklagten für eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren und drei Monaten plädiert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig (Az.: 70 KLs 19/19).