Eckpunkte für neues Kinderförderungsgesetz erwartet
Bis zu zehn Stunden tägliche Betreuung in einer Kita stehen in Sachsen-Anhalt jedem Kind von Geburt an zu. Die Unzufriedenheit ist dennoch gestiegen - vor allem wegen höherer Kosten. Kann sich die Kenia- Koalition auf eine Neuregelung einigen?
Magdeburg (dpa/sa) - Seit Jahren wird in Sachsen-Anhalt über die Zukunft der Kinderbetreuung debattiert - nun könnte die Kenia-Koalition Nägel mit Köpfen machen. Der Koalitionsausschuss von CDU, SPD und Grünen tagt am Dienstag in Magdeburg und nimmt sich des Themas an. Schon vor zwei Wochen hatte die SPD für den 8. Mai eine Einigung auf Eckpunkte avisiert. Zu einer Pressekonferenz (14.00 Uhr) haben sich Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) und weitere Vertreter der Koalitionspartner angekündigt.
Die Einigung ist schwierig, weil die Vorstellungen von CDU, SPD und Grünen weit auseinander lagen. Die Union wollte weg vom bisherigen Zehn-Stunden-Anspruch für alle Kinder, hin zu einer Kernbetreuungszeit von sechs Stunden. Es sollte wieder differenziert werden nach der Berufstätigkeit der Eltern. Wer mehr Stunden braucht, sollte sie individuell zukaufen.
Grüne und SPD plädierten stets für eine Gleichbehandlung aller Kinder. Sozialministerin Petra Grimm-Benne (SPD) hatte bereits im Sommer 2017 erste Eckpunkte für ein neues Gesetz vorgelegt. Sie sahen vor, dass Eltern nur noch Kita-Beiträge für das jüngste Kind zahlen. Bislang zahlen Eltern von zwei Kindern 160 Prozent des Betrags, der für das jüngere Kind fällig wird. Für das dritte und alle weiteren Kinder soll kein Beitrag mehr fällig werden.
Grimm-Benne wollte zudem Reserven für Krankheits- oder andere Ausfallzeiten von Erzieherinnen schaffen. Die Grünen hatten sich besonders für eine Sonderförderung von Kitas in sozialen Brennpunkten eingesetzt.
Die Neuregelung ist auch nötig, weil die Kosten für die Kinderbetreuung stetig steigen - nicht nur für das Land, sondern auch für die Eltern. Sachsen-Anhalt zahlt in diesem Jahr rund 346 Millionen Euro dafür.
Nach Zahlen des Statistischen Landesamtes wurden 2017 in Sachsen-Anhalt rund 31 000 Kinder unter drei Jahren außerhalb ihres Elternhauses betreut, das entsprach 57 Prozent. Bei den zwischen Drei- und Sechsjährigen gingen 50 200 in eine Kita, zu einer Tagesmutter oder einem Tagesvater. Die Betreuungsquote lag hier bei 93,4 Prozent.
Aktuelles Kinderförderungsgesetz
Eckpunkte der CDU-Fraktion zur Neufassung des Kinderförderungsgesetzes vom 30. November 2017
Pressemitteilung des Sozialministeriums mit Eckpunkten vom 10. August 2017
Reaktion der Grünen auf Eckpunktepapier des Sozialministeriums vom 10. August 2017
Reaktion der Grünen auf CDU-Eckpunkte zum Kifög vom 30. November 2017
Statistik Kinder in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege samt Betreuungsquote