1. Startseite
  2. >
  3. Sachsen-Anhalt
  4. >
  5. EKM-Kirchenverfassung nicht geschlechtergerecht umformuliert

EKM-Kirchenverfassung nicht geschlechtergerecht umformuliert

14.04.2018, 12:53

Drübeck (dpa) - Die Verfassung der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland (EKM) wird nicht in geschlechtergerechter Sprache umformuliert. Die dafür erforderliche Zweidrittelmehrheit sei um eine Stimme verfehlt worden, teilte die EKM am Samstag nach einer Synode in Drübeck im Harz mit. Die Umformulierung hätte die gleichberechtigte Stellung von Frauen und Männern wiedergeben sollen.

Männliche und weibliche Personen- und Funktionsbezeichnungen hätten nebeneinander gestanden oder es wären alternative Formulierungen gefunden worden. So wäre anstelle von "Christen" dann von "Christinnen und Christen" die Rede gewesen, statt eines "Stellvertreters des Superintendenten" dann von "der stellvertretenden Superintendentin" und "dem stellvertretenden Superintendenten".

Die Landessynode mit 80 Kirchenparlamentariern hatte seit Donnerstag getagt. Der Schwerpunkt lag auf Diskussionen über die Zukunft der Arbeit in den Gemeinden. Laut einem Sprecher ging es etwa darum, wie Glaubensinhalte in einem überwiegend konfessionslosen Umfeld verbreitet werden können. Jüngsten Zahlen zufolge hat die EKM knapp 733 000 Mitglieder, überwiegend in Sachsen-Anhalt und Thüringen. Die Zahl sinkt stetig.

Die Landessynodalen beschlossen zudem, die Amtszeit des Regionalbischofs von Stendal-Magdeburg, Propst Christoph Hackbeil, bis zu seinem Ruhestand am 1. Oktober 2021 zu verlängern.

Drucksache zur Umformulierung der Kirchenverfassung

Pressemitteilung