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Frau muss Gebühren für verbotene Facebook-Party zahlen

28.03.2017, 14:51

Magdeburg (dpa/sa) - Eine Frau bleibt auf den Verwaltungsgebühren für eine verbotene Facebook-Party in Magdeburg sitzen. Sie müsse die von der Stadt in Rechnung gestellten 2500 Euro bezahlen, urteilte das Magdeburger Verwaltungsgericht am Dienstag, das die Klage der Frau gegen den Kostenbescheid abwies.

Sie habe mit der öffentlichen Party-Einladung über das soziale Netzwerk Anlass für die ordnungsrechtliche Maßnahme der Stadt gegeben, erläuterte Gerichtssprecher Christoph Zieger. Sie müsse deshalb die Kosten für die Allgemeinverfügung bezahlen.

Im Herbst 2012 war die Einladung zur Facebook-Party öffentlich geworden, rund 40 000 Menschen hatten "Gefällt mir" gedrückt und etwa 4000 ihre Teilnahme zugesagt. Die Stadt untersagte die Party aus Sicherheitsgründen, trotzdem kamen etwa 500 Gäste. Ein Mann, der die Veranstaltung weiterverbreitet hatte, sollte anteilig ebenfalls zahlen. Er habe seine Klage wieder zurückgezogen, sagte Zieger.