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Frau tötet Senior und kassiert Rente: Nur Betrug geahndet

Eine Frau tötet einen alten Mann im Harz, vergräbt ihn im Keller und kassiert die Rente. In Magdeburg ist nun das Urteil gefallen: Das Gericht ahndet nur den Betrug - denn die Frau tötete aus Notwehr. Auch Aussagen der Töchter des Toten spielten bei dem Urteil eine Rolle.

29.08.2019, 15:35

Magdeburg (dpa/sa) - Das Landgericht Magdeburg hat eine Frau, die einen alten Mann getötet und über mehrere Jahre dessen Rente kassiert hat, zu einer Gefängnisstrafe wegen Betrugs verurteilt. Das Totschlagsverfahren gegen sie wurde eingestellt. Die geständige 62-Jährige muss für dreieinhalb Jahre in Haft, weil sie zwischen 2004 und 2015 fast 105 000 Euro Rente eingeheimst hatte, urteilte das Gericht am Donnerstag. Die zierliche Frau, die den Mann als Haushaltshilfe betreut hatte, habe mit hoher krimineller Energie betrogen und unter anderem Mitteilungen an Ämter gefälscht und das Konto des Getöteten gekündigt. "Die Einzelhandlungen habe ich nicht alle zusammengezählt, aber das war schon heftig", sagte Oberstaatsanwältin Eva Vogel in ihrem Schlusswort.

Vogel hatte die Frau wegen Totschlags angeklagt. Die 62-Jährige hatte zugegeben, den 1920 geborenen Mann aus Angst vor einer Vergewaltigung erst mit einem Messer angegriffen und dann mit zwei Beilhieben erschlagen zu haben. Das soll 1995 gewesen sein - bewiesen ist der Zeitpunkt auch nach Ende des Prozesses nicht. Die Leiche hatte sie im Keller seines Hauses im Harzort Rieder vergraben. 2016 wurde das Skelett geborgen - erst da war der Tod des Rentners aufgefallen.

Der Totschlag sei nicht rechtswidrig, da sich die Frau in einer Notwehrlage befunden habe, beschied die Kammer um den Vorsitzenden Richter Dirk Sternberg. Auch wegen unterlassener Hilfeleistung könne es keine Verurteilung geben, denn die ist verjährt.

Oberstaatsanwältin Eva Vogel sprach in ihrem Plädoyer von einem "Putativnotwehrexzess". In dieser vermeintlichen Notwehrlage verteidige sich der Täter aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken intensiver, als es durch Notwehr erforderlich wäre. Sie hatte deshalb die Verfahrenseinstellung beantragt und drei Jahre und neun Monate Haft wegen gewerbsmäßigen Betrugs gefordert. Die Verteidigung hatte für einen Freispruch vom Totschlagsvorwurf und für eine Bewährungsstrafe für den Rentenbetrug plädiert.

Im Mittelpunkt des Prozesses stand die Frage nach dem genauen Zeitpunkt und einer möglichen Verjährung des als Totschlag eingestuften Gewaltverbrechens. Die Frau hatte das Jahr 1995 angegeben, die Anklage datierte das Verbrechen dagegen auf 2001. Familienangehörige sagten aus, den Getöteten da noch gesehen zu haben. "Der Tattag ist weiterhin nicht zweifelsfrei genau feststellbar", sagte Sternberg.

In seiner Urteilsbegründung verwies der Vorsitzende Richter auch auf den schwierigen Charakter des Getöteten, der sein sexuelles Verlangen schon immer auch mit Gewalt durchgesetzt habe. Seine Töchter hatten hinter verschlossenen Türen ausgesagt, schon früh und regelmäßig von ihrem tyrannischen Vater vergewaltigt worden zu sein. "Die Angeklagte wusste das und als er zudringlich und übergriffig wurde, ist sie vom Schlimmsten ausgegangen", sagte Sternberg. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.