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Generalbundesanwalt beschäftigt sich nicht mit Fall Jalloh

23.04.2018, 16:44

Dessau-Roßlau/Karlsruhe (dpa/sa) -  Der Generalbundesanwalt befasst sich weiterhin nicht mit dem Fall Oury Jalloh. Eine neue Strafanzeige der Initiative in Gedenken an Oury Jalloh sei zuständigkeitshalber an die Generalstaatsanwaltschaft Sachsen-Anhalt in Naumburg abgegeben worden, steht in einem am Montag von den Aktivisten verbreiteten Schreiben der Behörde. Darin heißt es, es würden in der Anzeige keine Umstände geschildert, die das Vorliegen eines rassistisch motivierten Tötungsdelikts nahelegen könnten. Neue Fakten und Verdachtsmomente würden nicht vorgetragen. Es fehle am erforderlichen Staatsschutzbezug für eine Zuständigkeit des Generalbundesanwalts.

Der an Händen und Füßen gefesselte Jalloh war vor 13 Jahren bei einem Feuer in einer Gefängniszelle in Dessau ums Leben gekommen. Bis heute ist auch nach zwei Landgerichtsprozessen nicht geklärt, wie es zum Brand kommen konnte. Die Initiative in Gedenken an Jalloh vertrat von Anfang an die Mord-Theorie.

Am 7. Dezember 2017 stellte sie nach eigenen Angaben eine neue Strafanzeige wegen Mordes gegen einen ehemaligen Polizeibeamten. Die Generalstaatsanwaltschaft in Naumburg prüft derzeit die Entscheidung der Staatsanwaltschaft Halle, das Verfahren zum Tod von Oury Jalloh einzustellen. Offen ist, wie lang die Prüfungen noch dauern.

Schreiben des Generalbundesanwalts an die Intitiative in Gedenken an Oury Jalloh