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Generalstaatsanwalt: steigende Zahl an Corona-Verfahren

26.05.2020, 10:27

Magdeburg (dpa/sa) - Die Zahl der Verfahren wegen Verstößen gegen die Corona-Regeln in Sachsen-Anhalt werden nach Einschätzung von Generalstaatsanwalt Jürgen Konrad trotz Lockerungen weiter steigen. Das Problem sei, dass die Akzeptanz der Einschränkungen innerhalb der Bevölkerung nach und nach zurückgehe, sagte Konrad in einem Interview der "Magdeburger Volksstimme" (Dienstag). Bereits jetzt gebe es mehrere hundert Verfahren, die von den Staatsanwaltschaften abgearbeitet werden müssten. Wie viele Fälle landesweit schon entschieden wurden, wird laut Konrad derzeit zusammengetragen.

In Sachsen-Anhalt gelten seit Mitte März strenge Regeln, um die Ausbreitung des neuartigen Coronavirus einzudämmen. Die Landesregierung hat einen Bußgeldkatalog erlassen. Trotz der seit Mitte April begonnenen Lockerungen gelten Vorgaben zu Kontakten und Gruppengrößen und Hygieneregeln für Gewerbetreibende weiter. Verstöße können sowohl als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeldern oder als Straftat geahndet werden, die sogar mit Haftstrafen enden.

Für die Staatsanwälte gelte die Regel, dass Ordnungswidrigkeiten vorgingen, sagte Konrad dem Blatt. "Ich gehe davon aus, dass wir wahrscheinlich einige Ordnungswidrigkeitsverfahren bekommen, wenn Bußgelder nicht bezahlt werden." Es sei richtig, Verstöße zu sanktionieren, aber es müsse verhältnismäßig sein. "Wir können schließlich das Kind nicht mit dem Bade ausschütten."

Der 65 Jahre alte Konrad war fast 20 Jahre lang Generalstaatsanwalt, also oberster Staatsanwalt in Sachsen-Anhalt. Ende Mai wechselt er in den Ruhestand. Für seine Nachfolge gebe es einen guten Bewerberkreis, sagte er. "Mit Jürgen Konrad geht ein fachlich kompetenter, versierter und souveräner Chef der sachsen-anhaltischen Staatsanwaltschaften", so Justizministerin Anne-Marie Keding (CDU).

Interview mit Generalstaatsanwalt Konrad in der Volksstimme