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Generalstaatsanwaltschaft: Prüfung zu Hitlergruß dauert an

17.04.2019, 11:14

Naumburg/Halle (dpa/sa) - Die Generalstaatsanwaltschaft schaut sich den Fall eines Hitlergrußes an einer Schule in Halle genauer an als zunächst geplant. Es würden Zeugen befragt, um genau herauszufinden was passiert sei, sagte Sprecher Klaus Tewes am Mittwoch. Die Staatsanwaltschaft Halle hatte die Ermittlungen gegen einen Berufsschüler aus formalen Gründen eingestellt. Das Klassenzimmer, in dem der 18-Jährige den Hitlergruß gezeigt haben soll, sei kein öffentlicher Ort, hatte es zur Begründung geheißen.

Der Fall habe großes öffentliches Interesse ausgelöst, sagte Tewes. Deshalb habe man sich entschieden, nicht nur die Entscheidung der Staatsanwaltschaft zu prüfen, sondern umfangreich zum tatsächlichen Geschehen zu ermitteln. Ein Lehrer hatte den 18-jährigen Schüler im Oktober 2018 angezeigt.

Tewes betonte, die rechtliche Einschätzung der Staatsanwaltschaft Halle sei durchaus vertretbar. Es gebe aber auch andere Auffassungen. Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen wie der Hitlergruß dürfen in der Öffentlichkeit nicht verwendet werden. Es sei eine spannende Frage, welche Situationen als Öffentlichkeit gewertet werden und welche nicht. In den eigenen vier Wänden sei das Zeigen des Hitlergrußes nicht strafbar. Stehe man jedoch am Fenster und werde von außen beobachtet, könne das schon anders aussehen.