1. Startseite
  2. >
  3. Sachsen-Anhalt
  4. >
  5. Gericht: Kein einmaliger Sonntagsverkauf in Magdeburg

Gericht: Kein einmaliger Sonntagsverkauf in Magdeburg

07.09.2020, 19:21

Magdeburg (dpa/sa) - Die Geschäfte in der Magdeburger Innenstadt müssen voraussichtlich an diesem Sonntag (13. September) doch geschlossen bleiben. Das Verwaltungsgericht Magdeburg gab einem Eilantrag der Gewerkschaft Verdi gegen die Sonntagsöffnung statt. Das Landesverwaltungsamt habe nicht überzeugend dargelegt, warum die Geschäfte an einem einzelnen Sonntag öffnen müssten. Die Begründung, das "Offline Shopping Festival" sei eine Maßnahme, um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie auf die Ladengeschäfte abzuschwächen, reiche nicht aus, teilte das Gericht am Montag mit.

In der Magdeburger Innenstadt sollten am kommenden Samstag und Sonntag die Geschäfte öffnen - auch unter Verweis auf die Zunahme des Online-Handels.

Für die Zulassung einer Ladenöffnung an Sonn- und Feiertagen müsse es einen gewichtigen Grund geben. Das wirtschaftliche Interesse der Ladenbesitzer oder das Kaufinteresse der Kunden seien dafür nicht genügend, erklärte das Gericht weiter. Die Sonntagsruhe unterliege strengen verfassungsrechtlichen Maßgaben. Als Beispiel für einen mögliche Öffnungsgrund zur Sicherung der Versorgung nannte das Gericht ein Elbe-Hochwasser. Das "Offline Festival" sei eine lokal begrenzte Sonntagsöffnung, aus der deutlich werde, dass sie ihrer selbst diene.