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Gericht: Kein Geld, keine Beförderung

02.06.2017, 15:45

Magdeburg (dpa/sa) - Die Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Nord hat Anfang des Jahres zu Recht Beförderungsverfahren aus dem Vorjahr abgebrochen, für die die nötigen Haushaltsmittel nicht mehr verfügbar waren. Das hat das Verwaltungsgericht Magdeburg entschieden. Wie ein Sprecher am Freitag mitteilte, hatte ein Bewerber dagegen geklagt und die Fortsetzung des Verfahrens erreichen wollen. Diesen Antrag lehnte das Gericht nun ab: Der Dienstherr könne ein Verfahren jederzeit beenden und von einer Ernennung oder Beförderung absehen, wenn dies sachlich gerechtfertigt sei, hieß es in der Entscheidung. Ein solcher Grund liege vor, wenn Haushaltsmittel fehlten (Az.: 5 B 169/17 MD).

Die Haushaltsordnung sehe zwar die Möglichkeit vor, Geld aus dem Vorjahr im Folgejahr zu verwenden, wenn das Finanzministerium zustimme. Eine solche Einwilligung habe es aber ausdrücklich versagt. Deshalb stünden die Mittel für die Beförderungen aus dem Jahr 2016 nun nicht mehr zur Verfügung. Gegen die Entscheidung ist noch eine Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt möglich, wie das Verwaltungsgericht Magdeburg weiter mitteilte.