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Gericht: Läden mit mehr als 800 Quadratmetern bleiben zu

28.04.2020, 11:24

Magdeburg (dpa/sa) - Läden mit einer Verkaufsfläche von mehr als 800 Quadratmetern müssen nach einem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Sachsen-Anhalt weiter geschlossen bleiben. Der 3. Senat habe den Antrag einer Handelskette für Sport- und Bekleidungsartikel gegen die entsprechende Anordnung des Landes am Montag abgelehnt, teilte das Gericht am Dienstag mit. Der Senat sah der Mitteilung nach die Entscheidung für die Flächenbeschränkung als notwendige infektionsschutzrechtliche Schutzmaßnahme an. Der Beschluss ist den Angaben zufolge nicht anfechtbar.

Mit der Flächenbeschränkung habe die Landesregierung ihren Spielraum nicht überschritten, innerhalb dessen sie festlege, welche Maßnahmen sie zur Bekämpfung der Corona-Pandemie für geeignet, erforderlich und angemessen halte, entschieden die Richter. Die getroffene Maßnahme sei verhältnismäßig. Auch bei der Entscheidung, Buchhändler und den Fahrrad- und Kfz-Handel von der Flächenbegrenzung auszunehmen, habe die Landesregierung nicht willkürlich gehandelt.

Dem Buchhandel komme zur Wahrung der Informations-, Presse- und Wissenschaftsfreiheit sowie zur Deckung des schulischen Bedarfs ein besonderer Versorgungsauftrag zu, erklärten die Richter. Dies gelte auch für den Fahrrad- und Kfz-Handel zur Sicherung der Mobilität der Bevölkerung.

Mitteilung des Oberverwaltungsgerichts Sachsen-Anhalt