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Gericht: Wiederholte Stadtratswahl in Stendal ist gültig

17.10.2017, 15:49

Magdeburg (dpa/sa) - Die wiederholte Stadtratswahl in Stendal ist gültig. Das entschied das Oberverwaltungsgericht am Dienstag. Es verwarf ein Urteil des Magdeburger Verwaltungsgerichts, das moniert hatte, die FDP-Kandidaten seien nicht in geheimer Wahl aufgestellt worden. Gegen das Urteil war die Stadt Stendal in Berufung gegangen und bekam jetzt vom OVG Recht. Die FDP habe nicht gegen die Geheimheit der Wahl verstoßen, befand das OVG. Auch andere vom Kläger geltend gemachte Wahlfehler träfen nicht zu. Der Stendaler Stadtrat war ursprünglich 2014 gewählt worden, wegen Manipulationen bei der Briefwahl wurde die Abstimmung im Juni 2015 wiederholt.

Eine Statue der Justitia mit einer Waage in ihrer Hand. Foto: D.- W. Ebener/Archiv
Eine Statue der Justitia mit einer Waage in ihrer Hand. Foto: D.- W. Ebener/Archiv
dpa