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Gerichte nur noch eingeschränkt für Besucher offen

17.03.2020, 15:22

Magdeburg (dpa/sa) - Wegen der Ausbreitung des Coronavirus können Bürgerinnen und Bürger Gerichte nur noch eingeschränkt betreten. Ab sofort sollen Besucher "Gerichte und Staatsanwaltschaften nur betreten, wenn Sie zu einem Termin geladen sind oder ein unaufschiebbares Anliegen haben, das nicht telefonisch oder auf elektronischem Weg übermittelt werden kann", heißt es in einer am Dienstag veröffentlichten Mitteilung.

Verhandlungen fänden jedoch weiterhin öffentlich statt. Bei der Einlasskontrolle könne Menschen der Zugang jedoch aus gesundheitlichen Gründen verwehrt werden. Es könne bei den Festlegungen jedoch zu lokalen Abweichungen kommen, betonte das Justizministerium. "In welchem Umfang Gerichtstermine stattfinden, liegt in der Entscheidungshoheit der Gerichte", heißt es.