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Getötete Chinesin: BGH prüft Mordvorwurf gegen Mitangeklagte

30.08.2018, 10:31

Karlsruhe (dpa) - Ein Sexualmord an einer chinesischen Studentin beschäftigt heute die obersten Strafrichter am Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Verurteilt wurde ein junges deutsches Pärchen. Die bei der Tat im Mai 2016 erst 20-Jährigen sollen die Frau zur Befriedigung sexueller Fantasien in Dessau in einen Hinterhalt gelockt und vergewaltigt haben. Später wurde die Leiche der 25-Jährigen gefunden, sie starb nach massiver Gewalt.

Das Landgericht Dessau-Roßlau hatte den mutmaßlichen Haupttäter, einen Polizistensohn, 2017 zur Höchststrafe verurteilt: lebenslange Haft bei besonderer Schwere der Schuld. Laut Urteil malträtierte er die Frau, bis sie starb, damit sie die Vergewaltigung nicht anzeigen konnte. Seiner damaligen Freundin glaubten die Richter, dass sie zu diesem Zeitpunkt nicht mehr dabei war. Sie wurde wegen sexueller Nötigung nach Jugendstrafrecht zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt.

Die Staatsanwaltschaft und die Eltern der Chinesin als Nebenkläger wollen mit ihren Revisionen erreichen, dass auch die Angeklagte wegen Mordes verurteilt wird. Sie selbst hat ebenfalls Revision eingelegt. Der BGH kann sein Urteil direkt am Tag der Verhandlung oder zu einem späteren Termin verkünden. Über die Revision des Angeklagten will der 4. Strafsenat gesondert entscheiden. (Az. 4 StR 87/18)

BGH-Ankündigung der Verhandlung

Mitteilung des LG Dessau zu dem Urteil vom 4. August 2017