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Grünen-Abgeordneter erringt Teilerfolg gegen Facebook-Nutzer

17.12.2015, 13:40

Magdeburg (dpa/sa) - Der Landtagsabgeordnete Sebastian Striegel hat mit seiner Unterlassungsklage gegen einen Facebook-Nutzer teilweise Recht bekommen. Das Landgericht Magdeburg untersagte einem Mann aus dem Saalekreis in einem Zivilprozess, mehrere Äußerungen über den Grünen-Politiker weiter zu verbreiten, wie ein Gerichtssprecher sagte. Zwei der vier Aussagen seien nicht beanstandet worden. Laut Striegel wandte sich seine Klage gegen ehrenrührige Behauptungen über seinen Einsatz für Flüchtlinge. Über den genauen Inhalt des Facebook-Eintrags wollte der Politiker keine Angaben machen, um ihn nicht weiter zu verbreiten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Hasskriminalität im Netz sei ein schwerwiegendes Problem in Sachsen-Anhalt, erklärte Striegel. Täglich werde gegen Flüchtlinge und Unterstützer gehetzt, nur ein Bruchteil davon werde der Polizei bekannt. Bis November wurden 41 solcher Fälle registriert, wie aus einer Antwort des Innenministeriums auf eine Kleine Anfrage im Landtag hervorgeht. 2013 waren es demnach 6 Fälle.

Antwort des Innenministeriums zu einer Kleinen Anfrage zu Hasskriminalität im Netz