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Halle-Fluchtversuch: Hinweise auf Versäumnis im Ministerium

26.06.2020, 14:51
Klaus-Dietmar Gabbert
Klaus-Dietmar Gabbert dpa-Zentralbild

Magdeburg (dpa/sa) - Das Justizministerium hatte vor dem Fluchtversuch des Halle-Attentäters mehrere Hinweise auf die erleichterten Haftbedingungen des Mannes. Justizministerin Anne-Marie Keding (CDU) berichtete am Freitag dem Rechtsausschuss von einer Mail der Justizvollzugsanstalt (JVA) in Halle von Mitte Mai an eine Mitarbeiterin des Ministeriums, in der die vom Gefängnis angewandten Sicherheitsregeln enthalten waren. Die Mitarbeiterin habe offensichtlich nicht erkannt, dass diese Regeln vom Erlass des Ministeriums abwichen, sagte Keding im Parlament. In dem Mailwechsel sei es vor allem um die Frage einer Suizidgefahr für den Mann und weniger um die Sicherheitsbestimmungen gegangen.

Am Dienstag hatte Keding im Landtag bereits eingeräumt, dass ein Mitarbeiter der JVA dem Ministerium schon mit einer Mail im März von den gelockerten Haftbedingungen berichtet hatte. "Diese Hinweise sind offenbar nicht aufgenommen worden", sagte Keding im Parlament. Die Ministerin hatte der JVA vorgeworfen, die strengen Sicherheitsvorgaben für die Unterbringung des 28 Jahre alten Angeklagten eigenständig gelockert und so den Fluchtversuch ermöglicht zu haben.

So war der 28 Jahre alte Gefangene am 30. Mai nicht wie vom Ministerium erlassen von drei, sondern zunächst nur von zwei JVA-Bediensteten und später während eines Hofgangs gar nicht mehr bewacht worden. Das nutzte der Gefangene, kletterte über einen Zaun im Gefängnis und versucht zu fliehen, bevor er nach fünf Minuten wieder geschnappt wurde. Am 21. Juli soll in Magdeburg der Prozess zum Attentat in Halle starten. Der Angeklagte versuchte am 9. Oktober 2019 schwer bewaffnet, in die gut besuchte Synagoge in Halle einzudringen. Als das misslang, erschoss er zwei Menschen in der Nähe und verletzte mehrere schwer, ehe er festgenommen wurde.

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