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Hausfriedensbruch oder Notstand? Tierschützer vor Gericht

22.02.2018, 00:38

Naumburg (dpa/sa) - Fünf Jahre nach dem Einbruch in eine Schweinezuchtanlage in Sachsen-Anhalt müssen sich drei Tierschützer heute vor dem Oberlandesgericht (OLG) Naumburg verantworten. 2016 und 2017 waren sie vom Amtsgericht Haldensleben und vom Landgericht Magdeburg vom Vorwurf des Hausfriedensbruchs freigesprochen worden. Dagegen hat die Staatsanwaltschaft nun Revision eingelegt, wie ein OLG-Sprecher sagte. Ein Urteil wird noch für denselben Tag erwartet.

Die drei Tierschützer im Alter zwischen 37 und 53 Jahren waren im Sommer 2013 in die Schweinezuchtanlage mit mehr als 60 000 Tieren in Sandbeiendorf (Landkreis Börde) eingedrungen und hatten die Haltungsbedingungen gefilmt. Aus ihrer Sicht verstieß der Betrieb gegen Vorschriften und hielt die Schweine in zu kleinen Kastenständen.

Das Tierwohl sei in Gefahr gewesen und die Angeklagten hätten das mildeste Mittel gewählt, begründete das Landgericht Magdeburg im Oktober vorigen Jahres die Freisprüche. Das Handeln sei wegen Notstands gerechtfertigt gewesen.

Pressemitteilung Oberlandesgericht zum Prozess