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Hochwasser-Betroffene im Harz können Soforthilfe beantragen

18.08.2017, 11:06

Halberstadt (dpa/sa) - Die Betroffenen des Harz-Hochwassers vom 24. bis 26. Juli können nun die Soforthilfe des Landes beantragen. Anträge könnten bis zum 31. Oktober bei den zuständigen Wohnsitzgemeinden eingereicht werden, teilte der Landkreis Harz am Freitag in Halberstadt mit. Nötig seien eine Erklärung, dass der Schaden über 5000 Euro beträgt, Fotos als Beweis für den Schaden sowie Angaben zur Zahl der im Haushalt lebenden Personen. Die Wohnsitzgemeinde bestätige die Angaben und leite den Antrag an das Ordnungsamt des Landkreises weiter, das dann die Soforthilfen genehmigen soll.

Die Landesregierung hatte beschlossen, Betroffenen des Harz-Hochwassers 500 Euro je Person zu zahlen, pro Haushalt werden höchstens 2500 Euro ausgezahlt. Im Juli hatten im Harz enorme Regenfälle binnen kurzer Zeit für Überschwemmungen gesorgt.

Infos zur Gewährung der Soforthilfen samt Formular